Müssen Erben in Testamenten immer namentlich genannt werden?
Wenn Menschen sterben, werden sie in der Regel zu Erblasser. Ein zu Lebzeiten verfasstes Testament soll nicht nur die Erbreihenfolge, sondern auch die Besitztümer regeln. Die Art, wie ein Testament verfasst werden kann spielt nicht immer eine Rolle. Manche Erblasser wollen, dass die eigenen Enkel alles erben, die Kinder des Erblassers sollen jedoch nicht bedacht werden. Müssen die Namen der Enkel namentlich erwähnt werden oder kann im Testament beispielsweise einfach nur eigene Enkel als Erben stehen?
Wenn man Enkel schreibt, dann ist das gegebenenfalls eindeutig, aber dennoch würde ich da auf Nummer sicher gehen und einfach den ganzen Namen und um auch absolut sicher zu gehen vielleicht auch ein Geburtsdatum einfügen. Es muss meiner Meinung nach klar erkennbar sein und daher würde ich da nicht an Zeilen sparen und da möglichst konkret die Namen verwenden. Es muss ja auch eindeutig sein, in der Zwischenzeit kann ja wer geboren werden und je nach eigenem Zustand ist das dann vielleicht gar nicht mehr der Enkel, den man meinte und von dem man noch wusste.
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