Videoüberwachung im oder am Haus immer zulässig?
Vermieter möchten für sich und auch ihre Mieter die größtmögliche Sicherheit haben und gewährleisten. Aus diesem Grund verbauen sie oft hochwertige Schlösser und Schließanlagen. Manchmal installieren sie im Haus oder auf den Hinterhöfen auch Videokameras, um Einbruchprävention zu betreiben. Doch ist so eine Installation auch zulässig und erlaubt oder verstößt das gegen die Privatsphäre der Mieter, vielleicht auch von unbeteiligten Bürgern wie Besucher oder Passanten?
Ich glaube das ist so lange erlaubt, wie man seine eigenen Sachen filmt. Hat man also die ganze Straße mit drauf ist es nicht erlaubt, aber wenn man seine Haustür filmt und einen Teil seines Gehweges sollte das in Ordnung gehen. Ich denke man sollte eben nichts Öffentliches mit drauf haben, sonst müsste man das entsprechend kennzeichnen und vielleicht auch erlauben lassen. Lässt man sich das Ganze von einem Fachmann anbringen, bekommt man da aber sicherlich gute Beratung dazu und muss das nicht selber entscheiden welcher Winkel okay ist und was nicht.
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