Dürfen Nachbarn einfach so eine Nachbarswohnung betreten?
Wenn ein neuer Bewohner in eine Mietwohnung einzieht, möchte man in aller Regel seine Privatsphäre haben und diese auch schützen. Doch manchmal ist das so, dass ein Nachbar die bewohnte Nachbarwohnung entweder in Anwesenheit oder auch Abwesenheit des Anderen betreten wollen, vielleicht sogar müssen. Ist das einfach so erlaubt oder generell verboten? Kann ein Nachbar bei wichtigen Gründen eine Wohnung von Nachbarn einfach so betreten oder verstößt das gegen irgendwelche Gesetze?
Meiner Meinung nach darf man das nicht einfach. Immerhin wäre das doch Hausfriedensbruch. Sicherlich kann man Hilfe holen, wenn man die Vermutung hat es ist etwas, dann darf man aber dennoch nicht selber die Wohnung betreten, außer man hat den Schlüssel und die ausdrückliche Erlaubnis die Wohnung zu betreten. Beim Vermieter ist das dann vielleicht noch etwas anderes, aber der Nachbar hat ja keine Rechte an der Wohnung des Nachbarn.
Ich weiß nicht wie das ist wenn Gefahr in Vollzug ist, die eigene Wasserleitung bei Ortsabwesenheit bricht und der halbe Flur unter Wasser deswegen steht und der Nachbar das mitbekommt. Klar man kann auch einen Klempner anrufen aber ehe der da ist. So ein Eindringen kann natürlich in so ein Fall auch riskant sein, gerade wenn die Sicherungen der Elektroleitungen noch drin und aktiv sind.
Irgendwie steh ich bei der Frage gerade ein wenig auf dem Schlauch. Wie sollte es dem Nachbarn denn möglich sein, die andere Wohnung zu betreten? Wie soll er denn reinkommen? Hat er einen Schlüssel? Und wenn ja, von wem hat er den Schlüssel bekommen? Das sind in dem Zusammenhang noch so einige Fragen.
Je nachdem, wie die Antwort auf diese Fragen lautet, ist es entweder verboten und es droht eine Strafanzeige, oder es ist eben erlaubt. Ich hatte bis vor kurzem etwa auch einen Schlüssel von einer Nachbarswohnung. Den Schlüssel habe ich von dem Nachbarn selbst bekommen, denn er war äußerst schwerhörig und hörte seine Klingel nicht.
Da ich aber ab und zu für ihn mit eingekauft habe oder ähnliches, hat er mir seinen Schlüssel mal gegeben. Es war auch für den Notfall, wenn mal etwas sein sollte. Bei ihm war ich häufig in der Wohnung, aber er wusste es immer, wenn ich drin gewesen bin. Entweder war er selbst anwesend oder ich habe es ihm später gesagt, dass ich ihm seinen Käse beispielsweise gleich in den Kühlschrank gelegt habe.
Der Herr ist jetzt leider an Corona verstorben, der Nachmieter hat diese Woche die Schlüssel für die Wohnung bekommen. Und selbst, wenn ich einen Wohnungsschlüssel behalten hätte, dürfte ich jetzt natürlich nicht mehr in die Wohnung! Es fehlt ja die Erlaubnis dazu. Ich würde mich strafbar machen.
Ich habe noch eine andere Möglichkeit, mir zu anderen Wohnungen Zutritt zu verschaffen: Fast alle Wohnungstüren hier im Haus lassen sich mit einer Scheckkarte öffnen, wenn sie nicht abgeschlossen wurden. So habe ich schon diverse Türen geöffnet. Aber ich habe wert auf das Detail gelegt, dass der Mieter selbst daneben stand. Ich habe nämlich nicht so viel Lust, dass sonst die Polizei ankommt.
Die Mieter hier wissen, dass ich die Türen so auf bekomme, und holen mich immer, wenn die Tür mal wieder unbeabsichtigt ins Schloss gefallen ist. Ich weiß dann aber auch, wer wo wohnt. Nur weil irgendjemand in irgendeine Wohnung will, mache ich ihm noch lange nicht die Tür auf!
rasenderrolli hat geschrieben:Je nachdem, wie die Antwort auf diese Fragen lautet, ist es entweder verboten und es droht eine Strafanzeige, oder es ist eben erlaubt.
Droht auch eine Strafanzeige, wenn der Nachbar eine Gefahr für sich oder andere Bewohner des Hauses sieht und die Tür aufbricht, da kein Schlüssel vorhanden ist? Immerhin will er nur helfen und andere vor Schlimmeren bewahren. Durch Unterlassene Hilfeleistungen können Leute auch belangt werden. Egal wie er es machen würde, wäre es wohl falsch.
Selbstverständlich darf man die Wohnung nicht betreten. Für den Vermieter gilt übrigens dasselbe. Er hat nicht mehr Rechte diesbezüglich als der Nachbar. Nur wenn Gefahr in Verzug ist, darf man so ziemlich alles. Aber ich denke, dass ein Wasserrohrbruch nicht als Gefahr in Verzug gilt. Als Laie kann man da ja eh nichts machen. In diesem Fall sollte die Feuerwehr angerufen werden.
Selbst die Polizei darf die Wohnung nicht ohne richterlichen Beschluss betreten. Nach Artikel 13 gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber auch hier gilt natürlich die Ausnahme für Gefahr im Verzug.
Ihr redet einfach so von Betreten. Aber ich frage mich auch, wie Ihr denn die Wohnung betreten wollt? Habt Ihr von jeder Nachbarswohnung einen Schlüssel? Oder redet Ihr von Einbrechen? So richtig mit der Schulter dagegen rennen? Oder mit einem Dietrich versuchen, das Schloss zu öffnen? Auch bei Gefahr im Verzug muss man ja irgendwie rein kommen.
Ich möchte darauf hinweisen: Wohnungseinbruch ist strafbar! Insofern darf ich natürlich auch nicht da rein, wenn ich meine, dass da eine Gefahr sein könnte! Ich meine, die einzige legale Möglichkeit wäre, wenn hinter der Tür eine Person in Lebensgefahr wäre. Dann dürfte man als Privatperson die Tür aufbrechen, weil ein Menschenleben höher bewertet wird als die Integrität der Wohnung.
Wenn es eine andere Gefahr ist wie etwa Wasser, was eindringt oder auch dort heraus kommt, dann muss man eben die verantwortlichen Stellen informieren bzw. alarmieren. Das kann der Hausmeister sein oder auch die Feuerwehr. Die hätten die Befugnis, selber zu entscheiden, ob sie dort einbrechen, um schaden abzuwehren. Einen einfachen Klempner zu rufen, bringt nichts, denn auch der dürfte nicht einfach in eine fremde Wohnung eindringen.
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