Pension für Abgeordnete - wer erhält sie und wie viel?

vom 31.01.2021, 14:57 Uhr

Soweit mir bekannt ist, bekommen Abgeordnete, die mindestens sieben Jahre lang im Bundestag waren, eine Art Pension oder ein Ruhestandsgeld. Den genauen Begriff kann ich nicht mehr erinnern, aber es war gewissermaßen vergleichbar mit einer Beamtenpension, nur dass diese eben schon nach 7 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag gezahlt wird. Rein theoretisch hätte sich also ein 20Jähriger, der 7 Jahre lang Abgeordneter war, diese Pension bereits verdient. Ob die dann aber hoch genug wäre, um nicht mehr arbeiten zu müssen, weiß ich nicht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Bekommen die Politiker diese Pensionen wirklich direkt nach dem Ausscheiden aus der Politik oder doch erst im Rentenalter?

Was ich mich auch frage, ist, wie denn das bei Abgeordneten im Landtag aussieht. Bekommen diese auch so ein Ruhestandsgeld und wie lange müssen diese dafür als Abgeordnete tätig gewesen sein? Ist es vielleicht sogar im Stadtrat so, dass es solche Zahlungen gibt und dass es sich somit auch finanziell lohnt, über den eigenen Wunsch nach Engagement heraus, im Stadtrat tägig zu sein?

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Landtagsabgeordnete bekommen wohl eine Landtagsrente, ab einem Alter von 67 Jahren. Je länger man also Mitglied im Landtag war, umso besser ist das für ihn oder sie. Wenn er oder sie länger als 10 Jahre Mitglied im Landtag gewesen war, verschiebt sich pro weiteres Jahr das Renteneintrittsalter um ein Jahr nach vorne. Ist die Person 11 Jahre Mitglied gewesen, kann man mit 66 Jahre in Rente gehen, oder 12 Jahre dann wäre ein Ruhestand ab 65 Jahre möglich, 13 Jahre = 64 Jahre, 14 Jahre = 63 Jahre... und so weiter.

Finanziell ist das so wenn ich das richtig verstanden habe das man an Rente maximal 69 Prozent der aktuellen Abgeordnetenentschädigung bekommt, pro Jahr also 3 Prozent. Wenn ein Abgeordneter die ganze Wahlperiode dem Landtag, fünf Jahre sind das, angehört dann bekommt dieser beim Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze eine Rente von rund 719€.

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