Unfall durch Herbstlaub, was gilt?

vom 01.03.2021, 11:40 Uhr

Der Herbst ist eine schöne und bunte Jahreszeit. Die Blätter fallen herunter und säumen ganze Straßen und Fußwege. Doch wenn es regnet, werden die Blätter zu Matschepampe und haften so zusammen. Fußgänger können nun drauf ausrutschen und sich etwas brechen. Doch wer haftet dann für solche Unfälle und Schäden? Inwieweit sind Hausbesitzer vor ihren Immobilien verpflichtet, das Laub regelmäßig zu entfernen? Schließlich gehören Fußwege doch der jeweiligen Stadt oder Kommune, nicht dem Hauseigentümer.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es gibt eine Straßenreinigungssatzungen, welche Anlieger dazu verpflichtet sich um das Laub zu kümmern. Ähnlich wie im Winter mit dem Schnee. Da muss ich als Anlieger auch den Gehweg von Schnee befreien, ob ich nicht der Grundstückseigentümer der Fläche bin.

Anders sieht das wieder außerhalb von geschlossenen Ortschaften aus. Denn da kommt es auch darauf an, wer für die Straße verantwortlich ist. Allerdings wird eben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass man im Herbst da Vorsicht walten lassen soll.

Und man kann auch nicht erwarten, dass rund um die Uhr Laub gekehrt wird, Genauso wie man auch bei dauerhaften Schneefall nicht erwartet werden darf, dass man permanent den Besen schwingt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ein bisschen sollte man sicherlich auch selber aufpassen, aber man ist ja schon dazu verpflichtet die Wege für die Fußgänger zu räumen und damit müssen das die Leute machen, die da wohnen. Da man ja aber auch arbeiten geht und so weiter kann man das aber auch nicht ständig weg machen und gerade Matsch kann ja schnell entstehen, daher muss man auch als Fußgänger schauen und etwas aufpassen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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