Stiefkinder vom Erben ausgeschlossen?

vom 01.03.2021, 14:18 Uhr

Wenn in einer sogenannten Patchworkfamilie zwei Menschen leben und sich zusammen gefunden haben, also Mann und Frau und beide Kinder mit in die Beziehung bringen, dann ist das erstmal eine ganz normale Sache. Doch was ist, wenn die Frau plötzlich stirbt, können dann die Kinder des Mannes auch etwas erben oder ist das nur leiblichen Kindern und dem Mann vorbehalten? Kann der Mann dann überhaupt erben oder nur die leiblichen Kinder der Verstorbenen?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das Erbrecht geht nach genetischer Verwandtschaft. Dem gleichgestellt sind adoptierte Kinder. Wenn es also Stiefkinder sind, die nicht adoptiert wurden, dann sind sie nicht erbberechtigt. Es zählt, außer eben bei Adoptionen nur die Abstammung und da geht es in gerader Linie rauf und runter.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Um Stiefkinder zu berücksichtigen müsste der Erblasser ein Testament machen. Da muss man wieder schauen, wie die Freigrenzen wegen der Erbschaftssteuer sind. Ansonsten sind Stiefkinder, da kein Verwandtschaftsverhältnis nach dem Gesetz vorhanden ist, von einer Erbschaft ausgeschlossen.

Wenn man es mal als praktisches Beispiel sehen will, kann ich mal von mir ausgehen. Ich habe zwei Kinder und mein Mann hat vier Kinder. Passiert mir etwas, dann bekommen meine Kinder je 25% von dem was ich hinterlasse und mein Mann bekommt 50%. Verstirbt mein Mann nach mir, dann teilen sich seine vier Kinder das was er hinterlässt, aber meine Kinder bekommen nichts.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb, die Freigrenzen sind kein Problem. Da sind Stiefkinder leiblichen und adoptieren Kindern gleichgestellt. Es sind 400.000 Euro Freibetrag, auch die Steuern für höhere Summen sind identisch. Wenn Stiefkinder im Testament berücksichtigt werden, kann man handeln wie bei leiblichen Kindern. Das gilt übrigens auch für Schenkungen zu Lebzeiten.

» cooper75 » Beiträge: 13372 » Talkpoints: 508,32 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich denke dass Stiefkinder schon ausgeschlossen sind, wenn man diese nicht gerade adoptiert hat, da es hier nach Genetik geht und nicht nach Zugehörigkeit oder wer in einem Haushalt zusammen lebt. Wenn die Stiefkinder dennoch etwas bekommen sollen, dann sollte man ein Testament aufsetzen und das am besten auch beglaubigen lassen, damit man auf der sicheren Seite ist. Ich finde es nämlich schon richtig, dass man Stiefkindern auch etwas zugesteht, wenn die Teil der eigenen Familie sind und man sich ihnen verbunden fühlt. Mitnehmen kann man den Nachlass ja nicht ins Grab.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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