Wie handeln bei mehreren Testamenten?

vom 24.02.2021, 11:02 Uhr

Wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, beginnt der ganze Marathon rund um das Erbe des jeweiligen Erblassers. Die Situation ist für viele Hinterbliebenen eh schon belastend und schwer zu händeln, da muss man sich auch mit solchen Dingen sowie den ganzen Papierkrieg beschäftigen. Viele Erblasser fertigen zu Lebzeiten ein schriftlich verfasstes Testament an, um dann schon zu regeln, wer, was und wie viel vom Vermögen beziehungsweise Erbe nach dem Ableben des Testamenterstellers bekommt und wer eventuell vom Testament ausgeschlossen wird.

Doch was passiert, wenn sich auf einmal zwei Testamente anfinden? Interessant wird es natürlich dann, wenn in einem Exemplar einer der Angehörigen vom Erben ausgeschlossen wird, im anderen Testament dieser jedoch als Miterbe auftaucht. Welches Exemplar hat dann eurer Meinung nach noch eine Gültigkeit? Automatisch das Neuere oder dann doch das ältere Exemplar aufgrund von einigen fehlenden Angaben oder anderen fehlerhaften Aspekten im neuen Exemplar? Ist ein Testament vom Notar abgesegnet und eins nicht, wäre das dann ein Ausschlusskriterium für das Exemplar, welches nicht vom Notar überprüft / abgesegnet wurde?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn ein Datum vorhanden ist, ist es einfach, denn das neuere Testament gilt, egal ob beim Notar hinterlegt oder in der Zuckerdose. Wenn kein Datum vorhanden ist, dann wird es schwieriger. Wenn jemand in einem Testament benachteiligt ist, dann kommt man ohne anwaltlichen Beistand nicht aus. Ein Richter entscheidet dann wahrscheinlich nach Glaubwürdigkeit, wenn keiner Beweise für die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen hat.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke auch, dass das abhängig vom Datum ist. Man hat es sicherlich einfach besser gemacht, wenn man damit auch zum Notar gegangen ist, aber ich denke es wird auch so gehen, wenn man sich entsprechend an die Dinge gehalten hat, die da nun hinein sollten. Es ist eben wichtig zu wissen wann es war und ob die Person da auch noch in der Lage war den eigenen Willen noch zu formulieren. Es gibt ja auch Erkrankungen, die das schwierig machen und da muss man einfach sehen, was wirklich okay ist und was nicht. Im Zweifelsfall wird das vom Gericht entschieden, was gilt.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^