Was ist in Garagen erlaubt und was nicht?
Um das eigene Auto nach dem Fahren irgendwo zu parken oder zu lagern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder man nimmt einen Parkplatz, einen überdachten Unterstand oder eine Garage zu Hilfe. Doch manchmal lagern außer dem eigenen Auto auch andere Dinge wie Möbel, Trödel, Schrott, Müll, Fahrräder, Motorräder, Mopeds oder Autoteile in manchen gemieteten oder Eigentumsgaragen.
Gibt es eine Verordnung oder Gesetz welches besagt, was in Garagen gelagert werden darf und was nicht? Wie sieht es mit Gasflaschen, Motorenölen, Autobatterien, Benzinkanistern, Bitumenbahnen oder Feuerwerkskörper aus, dürfen sie dort gelagert werden und wenn ja, in welchem Umfang? Gibt es irgend etwas, was in diversen Garagen auf gar keinen Fall gelagert werden darf? Ist eine Lagerung von eventuell nicht statthaften Gegenständen auch ein Kündigungsgrund für Garagen- und Wohnungsvermietern?
Es gibt Mietvertragsbestimmungen, in denen das eindeutig festgelegt ist. Zu diesem Thema gibt die Suchfunktion in diesem Forum zum Beispiel folgendes preis:
Bußgeld für Garagen die zweckentfremdet sind notwendig?
Hoffe, dieser ältere Beitrag liefert genug Antworten auf die gestellte Frage.
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