Versicherungsschutz von Paketdienstleistern auch bei Bruch?

vom 17.02.2021, 20:17 Uhr

Normalerweise gilt bei den Paketdienstleistern ein Versicherungsschutz von 500€. Aber was beinhaltet denn dieser Versicherungsschutz alles? Gilt dieser nur wenn das Paket abhandenkommt oder sind auch Waren versichert, die durch den Transport beschädigt oder ganz zerstört werden. Ich möchte nämlich eine etwas teure Glasware verschicken und etwas Bammel davor, dass diese dann vielleicht zu Bruch geht. Wie wäre es denn dann mit der Versicherung, wenn die Ware kaputt beim Empfänger ankäme?

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Als Versender bist du erst mal in der Pflicht die Ware entsprechend zu verpacken. Damit du das im Zweifelsfall nachweisen kannst, Fotos machen und am besten mit einem Zeugen. Das Paket selbst muss dann auch mit einer Warnung versehen werden, dass der Inhalt zerbrechlich ist.

Der Empfänger ist dann auch in der Beweispflicht, dass die Ware schon beim Empfang zerbrochen war. Also im Beisein des Zustellers das Paket öffnen und prüfen. Damit hat man gleich wieder einen Zeugen. Denn auch wenn aktuell keine Unterschriften nötig sind, gilt die einfache Annahme als unbeschädigt angenommen.

Sollte die Vase zu Bruch gehen, dann ist das Transportunternehmen in der Pflicht und dort muss man eben seine Ansprüche geltend machen. Und je mehr Beweise man liefern kann, desto einfacher wird man zu seinem Recht kommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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