Für Schneeräumung zahlen, obwohl es nicht geschneit hat?
Viele Mieter haben in den Nebenkosten einen Posten mit drin, der den Winterdienst und die Schneeräumung mit enthält. In vielen Regionen hat es in den letzten Jahren jedoch nicht mehr geschneit, wenn man die aktuelle Wintersaison mal rauslässt, wo es fast überall im Lande wenigstens einmal geschneit hat. Wie war das immer bei euch, habt ihr mit eurem Vermieter eine Vereinbarung getroffen, dass man für die Beräumung nicht bezahlt, weil kein Schnee lag, also auch keine Leistung in dem Sinne erbracht wurde? Oder handelt es sich bei euch um eine Pauschalabgabe die Wetterunabhängig ist?
Wenn ich ehrlich bin, habe ich mir über den Posten "Winterdienst" bei den Nebenkosten noch nie einen gesonderten Gedanken gemacht. Ich dachte immer, bei den allgemeinen "hausmeisterlichen" Tätigkeiten wie Rasenmähen wäre auch Räumen und Streuen pauschal enthalten.
Eigentlich bin ich, wenn ich's recht bedenke, vor allem froh, dass jemand anders im Winter bei Schnee und Eis morgens aufsteht und den Rollsplitteimer schwingt. Ich käme nie auf die Idee, hier das Argumentieren anzufangen, ob es in der jeweiligen Wintersaison nun viel oder wenig Schnee hatte. So einen dicken Posten auf der Rechnung macht es in meinen Augen auch nicht aus, und ich käme mir albern und schäbig gleichermaßen vor, wenn ich beispielhaft und beweiskräftig belegen würde, dass es im Winter 18/19 nur soundso viel Tage Frost, davon nur drei mit Niederschlag hatte und ich daher nicht einsehe, für Schneeräumen zu zahlen.
Das ist für mich typisch spießbürgerliches Querulantentum, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Ganz zu schweigen vom guten Verhältnis zur Hausverwaltung, wo man sich besser keine Feinde machen sollte, weil man den Rollsplitt grammweise abgewogen haben möchte.
Wir haben eine Hausmeisterei, die dafür zuständig ist. Ich denke, dass da die Posten nicht einzeln abgerechnet werden, sondern irgendwie pauschal. Es wird ja auch nicht mehr abgerechnet, wenn einmal eine Lampe im Hausflur kaputtgeht oder nach einem Sturm Äste beseitigt werden müssen. Ich habe mir bei der Nebenkostenabrechnung bei den Hausmeisterkosten noch nie darüber Gedanken gemacht, was darin genau enthalten ist. Ich weiß nur, dass sich sie bei den Steuern absetzen kann. Wenn wenig Schnee liegt, hat er halt Glück gehabt, bei viel Schnee Pech.
Hauptsache für mich ist, dass jemand dafür zuständig ist. Das ist so eine Art Wartungsvertrag. Eine Freundin von mir hat vor Jahren einmal eine Software geschrieben, für die sie jeden Monat einen festen Betrag für die Wartung bekommt. Manchmal ist monatelang nichts zu tun, manchmal eine Menge. So sehe ich das bei dem Hausmeister auch.
Die meisten Mietshäuser beauftragen doch Hausmeisterdienste, die noch mehr dort erledigen. Bei uns ist das zum Beispiel der wöchentliche Putz im Hausflur. Dafür werden Pauschalen ausgehandelt und da ist es dann egal, ob Winterdienst nötig ist oder nicht. Das Geld ist vereinbart und wenn in einem Jahr mehr Winterdienst gemacht wird und im Jahr darauf weniger, dann gleicht sich das aus.
Da nun zum Erbsenzähler zu werden und zu sagen im Jahr X hat es nur drei Mal geschneit, da bezahle ich auch weniger, ist das unsinnig. Denn wenn es im Jahr Y, so wie dieses Jahr, mehrere Tage schneit, dann könnte man unter Umständen ohne Räumung dastehen. Denn man hatte ja nur für drei Tage Räumung bezahlt.
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