Dem Vermieter jederzeit Zutritt zur Wohnung gewähren?
Nehmen wir mal an, der Vermieter steht unangemeldet vor der Tür und möchte sich ein Bild über den Zustand der vermieteten Wohnung machen. Muss man dann den Vermieter auch hereinlassen oder kann man ihm auch den Zutritt verwehren? Gibt es dafür irgendwelche Regularien, wann und wie oft ein Vermieter in die Wohnung eingelassen werden muss oder sollte?
Ja, die Sorte Vermieterin hatte ich auch mal. Kaum drei Monate nach dem Einzug hieß es: Ich komme am Dienstag mal vorbei und schaue nach dem Rechten! Ja, nö.
So lange keine Gefahr im Verzug ist, sprich Rauchschwaden oder ein Wasserschaden, haben Vermieter in der Wohnung ihrer Mieter unangekündigt gar nichts verloren! So weit ich weiß, ist es rechtens, solange kein konkreter Grund vorliegt, einmal im Jahr oder so mit vorheriger Ankündigung und Terminvereinbarung die Mietimmobilie einzusehen. Aber das war's auch schon.
Entsprechend verdattert war die gute Frau auch, als ich "am Dienstag" mal so gar keine Zeit hatte und erst ein passender Termin gefunden werden musste, was gar nicht so einfach war. Und dann gab es auch keine herzliche Begrüßung mit Kaffee und Kuchen und Plauderei, sondern ich bin steif herumgestanden, während sie dann doch leicht peinlich berührt meine Fußbodenleisten auf Staub und die Duschkabine auf Schimmel überprüft hat. Ein- oder zweimal stand sie auch dann noch unangekündigt auf der Matte, aber wozu hat man denn einen Türspion?
Dann war auch erst mal eine Zeitlang Ruhe. Manche Leute müssen am eigenen Leib erfahren, dass sich die Welt nicht um sie dreht.
Rein rechtlich dürfen sie nicht einfach mal so vorbeischauen, sondern müssen sich vorher ankündigen. Soweit mir das bekannt ist, gibt es bei allen Belangen zwei Wochen als Frist, wo man vorher ankündigen muss. Kommt aber sicherlich auch darauf an, welches Verhältnis man zum Vermieter hat.
Mein ehemaliger Vermieter wohnte in München. Wenn bei uns etwas kaputt gegangen war, was auf seine Kosten repariert werden musste, hat er mich immer bei der Wahl der Handwerker freie Hand gelassen. War er dann wegen anderer Dinge in der Stadt und hat telefonisch nachgefragt, ob er mal vorbei kommen könne, war das auch kein Problem, wenn ich sowieso zu Hause war. Meist ging es dann um Kontrollen von irgendwelchen Handwerkerleistungen, aber nie um meine Wohnung direkt bzw. wie ich sie behandle.
Der Vermieter muss sich ankündigen und deswegen würde ich das an deiner Stelle pauschal erstmal ablehnen, wenn der Vermieter einfach spontan vor der Tür steht. Kann ja sein, dass man einen Arzttermin hat, man arbeiten muss oder was auch immer. Ich finde aber man sollte ein klares Zeichen setzen. Das sollte ja auch jeder Vermieter verstehen können, wenn nicht immer spontan mal Zeit ist. Er hat aber schon das Recht mal nachzusehen.
Ein Besuch ist eigentlich nur angekündigt, wenn der Vermieter dafür einen triftigen Grund hat. Das heißt aber auch nicht, dass er einfach mal heute vorbeischauen und hinein spazieren kann. So läuft es beim besten Willen nicht, denn dazu ist man als Mieter wiederum nicht verpflichtet.
Es gibt durchaus einige Vermieter, die auf diese Weise die Unwissenheit der jeweiligen Parteien ausnutzen und so probieren, Zutritt zur Wohnung zu erhalten. Bei einem Privatvermieter ist mir das in der Tat auch passiert und ich habe ganz klar zu ihm gesagt, dass er sich vorher anzukündigen hat. Er war der Ansicht, dass es seine Wohnung ist und er mit seinem Eigentum tun und lassen kann, was er will. So ist es aber eben nicht.
Meine Vermieter-Gesellschaft tut dies eigentlich nie unangekündigt. Es kann mal passieren, dass hier der Hausmeister schellt, aber der will nicht in die Wohnung. Es kann auch mal passieren, dass ein Kundenbetreuer des Stadtteils schellt, Fragen stellt ( aber meist nicht über die Wohnung ). Da wir jetzt auch modernisiert werden, wird hier häufiger geschellt, gefragt, ob die Mitarbeiter freundlich sind und ob man die Arbeiten sehen könnte, aber wenn nicht, dann machen die auch Termine.
Also so oder so, es muss niemals dem Vermieter unangekündigt Zutritt zur Wohnung gewährleistet werden. Und ganz heftig kann es enden, wenn der Vermieter einfach einen Doppelschlüssel hat, was ja nicht selten vorkommt, dass ein weiterer Schlüssel da ist. Dann kann er sich auch strafbar machen, wenn man da als Mieter von Wind bekommt.
Doch es gibt ja echt Vermieter, die glauben, dass es in Ordnung sei, sich auch mit einem Ersatzschlüssel Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, aber nein, auch das nicht.
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