Während Krankschreibung für andere Firma arbeiten möglich?
Punktedieb hat geschrieben:Wenn die Aufgaben nicht der damaligen Stellenbeschreibung entsprechen spricht man das entweder an oder geht. Aber du willst dich auf einen Sozialbetrug einlassen, was schon ein Unterschied ist. Auf der einen Seite die Vorteile mitnehmen, aber den Nachteilen zu Lasten anderer aus dem Weg gehen. Auch wenn die Uni kein Wirtschaftsunternehmen ist, schadest du ihr finanziell durch deinen Plan. Und das kann eben unter Umständen für dich richtig böse Folgen haben. Dessen musst du dir bewusst sein.
Das ist kein Sozialbetrug, da es ja nicht um Sozialleistungen geht; ich komme ja nicht in den Krankengeldbezug hinein, sondern bleibe in der Lohnfortzahlung. Und ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, das Thema umfassender zu recherchieren. Du behauptest ja, das wäre strafbar. Woher nimmst du das? Nein, das ist nämlich nicht strafbar.
Wenn du mal auf solche Rechtsberatungsseiten schaust, dann wirst du feststellst, dass das nicht automatisch verboten ist, bei einer Festanstellung krank geschrieben zu sein und noch anderswo zu arbeiten. es kommt darauf an, ob man der Genesung schadet. Und wenn ich bei Job A nicht hingegen kann, weil der mich z.B. belastet, Job B aber nicht, dann darf ich Job B ausüben. Google mal selbst, ich hab jetzt keine Lust, das extra zu verlinken.
StarChild hat geschrieben:Mal abgesehen davon, das man seine Krankschreibung auch bei der Krankenkasse abgeben muss und dazu durch das SGB verpflichtet ist, übermitteln mittlerweile auch viele Ärzte elektronisch die Information das ein Versicherter krankgeschrieben ist.
Ich habe noch nie einen Krankenschein bei der Krankenkasse abgegeben. das ist meines Wissens nach nur relevant, falls man so lange krank ist, dass man Krankengeld bekommt. Wenn man bei Firma B nicht angestellt ist, sondern Honorar bekommt, dann ist man aus der Nummer ganz raus, ich habe mich inzwischen informiert.
Ich melde mich z.B. bei einem Nebenjob, bei dem ich Steuerklasse VI habe, nie krank. Weil da eh alles Home Office ist. Und das war schon mehrfach so, dass ich bei einem Hauptjob krank war und bei diesem Nebenjob weiter tätig. Da ist nie irgendwas bemängelt worden.
Dieses Thema ist sehr Kritisch. Du kannst dich natürlich Krank schreiben lassen und dann in einem anderen Unternehmen arbeiten. Erlaubt ist es jedoch nur beschränkt. Es kommt darauf an, weshalb du krank geschrieben bist und ob es in diesem Zustand möglich ist für das andere Unternehmen zu arbeiten und deinem Aktuellen nicht. Ob dein jetziger Chef das so locker sieht, kann ich dir aber nicht sagen. Wäre ich der Chef wäre sowas ein absolutes No-Go.
@Zitronengras: Was auf diesen Seiten geschrieben wird, ist eine Sache. Wie es dann in der Praxis gemacht wird, eine ganz andere. Um das so zu machen, wie du jetzt beschrieben hast, müsste Arbeitgeber A erst mal zustimmen, dass du nebenbei bei Arbeitsgeber B arbeitest. Nebenjobs sind immer nur mit der Erlaubnis des Hauptarbeitgebers möglich.
Das ist aber bei deiner Vorgehensweise schon mal ausgeschlossen, da A ja nichts von B erfahren soll. Ergo begibst du dich auf die Ebene des Betrugs und der wiederum ist eben strafbar. Denn du betrügst unter Vorsatz die Uni um deine Arbeitskraft weil du krank spielst. Das geht da aber nur, weil du da gesetzlich pflichtversichert bist, was du ja bekanntlich auch nur mitmachst, weil dir das ansonsten zu teuer wäre, dich so zu versichern, wie es andere Selbstständige auch tun.
Fliegt also aus irgendwelchen Gründen dein ganzes Schmarotz Theater auf, dann könnte da eine Lawine ins Rollen geraten, die du dir in deinen kühnsten Träumen nicht vorstellen kannst. Und das auch mit der Gefahr danach als vorbestraft zu gelten.
Punktedieb hat geschrieben:Das ist aber bei deiner Vorgehensweise schon mal ausgeschlossen, da A ja nichts von B erfahren soll. Ergo begibst du dich auf die Ebene des Betrugs und der wiederum ist eben strafbar. Denn du betrügst unter Vorsatz die Uni um deine Arbeitskraft weil du krank spielst. Das geht da aber nur, weil du da gesetzlich pflichtversichert bist, was du ja bekanntlich auch nur mitmachst, weil dir das ansonsten zu teuer wäre, dich so zu versichern, wie es andere Selbstständige auch tun.
Wenn Webpages, auf denen Anwälte solche Fälle beschrieben und rechtlich bewerten, steht das man das so machen kann, dann gehe ich mal davon aus, dass diese Aussagen da Hand und Fuß haben. Die werden ja wissen, was sie da schreiben.
Ich bin nicht an der Uni angestellt, weil ich ansonsten nicht sozialversichert wäre, das ist nicht mein Hauptjob. Das ist mir unklar, woher du diese Idee hast, aber gut, das muss ich ja nicht verstehen, wie du auf so manche Gedanken kommst. Den Job an der Uni hatte ich nur als zusätzliche Einnahmequelle angenommen, da hängt keine Versicherung dran und nebenberuflich selbstständig kann man machen, was man will, da muss keiner was genehmigen. Da ich ja noch eine zweite Stelle an der Uni habe und das schon seit vielen Jahren, habe ich bereits mal abklären lassen, wie sich das verhält. Was ich selbstständig mache, muss ich niemandem melden. Ich muss der Uni nicht Bescheid geben, wenn ich in der nebenberuflichen Selbstständigkeit noch eine weitere Aufgabe anfange und sich da mein Honorar erhöht. Ich müsste nur weitere sozialversicherungspflichtige Stellen melden.
Das ist das der Uni nicht unter die Nase reiben würde, wenn ich noch mehr selbstständig arbeite, weil da noch das Honorar einer Praxisphase einer Weiterbildung dazu kam, stimmt. Aber deswegen ist es noch lange kein Betrug. Nur weil dir persönlich diese Vorgehensweise nicht gefällt, heißt es nicht automatisch, dass es verboten wäre.
Ich spiele auch nicht krank. Schonmal was davon gehört, dass sich chronische Erkrankungen wie Migräne oder Reizmagen oder andere verschlechtern können, wenn man sich in der Arbeit nicht wohl fühlt und dass man dafür auch ganz berechtigt einen Krankenschein bekommen kann, ohne krank zu spielen?
Zitronengras hat geschrieben:Ich spiele auch nicht krank. Schonmal was davon gehört, dass sich chronische Erkrankungen wie Migräne oder Reizmagen oder andere verschlechtern können, wenn man sich in der Arbeit nicht wohl fühlt und dass man dafür auch ganz berechtigt einen Krankenschein bekommen kann, ohne krank zu spielen?
Dir ist aber schon bewusst, dass man von zwei Anwälten zu einem Thema in der Regel immer mindestens 3 Meinung bekommt und am Ende der Richter sowieso noch mal ganz anders entscheiden kann als es dir dein Anwalt versprochen hat?
Und auch das Krankspielen ist ja relativ. Natürlich hast du nicht Unrecht, wenn du sagst Migräne oder Reizmägen könnten sich durch ein schlechtes Arbeitsklima verschlimmern. Es wird aber an der Stelle dann sehr schwierig glaubhaft zu erklären, warum es dir da mit einer anderen Arbeit, die du stattdessen machst viel besser gehen sollte.
Da kannst du dich darauf einstellen, dass da vielleicht doch noch Fragen kommen und vielleicht der MDK auf den Plan gerufen wird.
Klehmchen hat geschrieben:Dir ist aber schon bewusst, dass man von zwei Anwälten zu einem Thema in der Regel immer mindestens 3 Meinung bekommt und am Ende der Richter sowieos noch mal ganz anders entscheiden kann als es dir dein Anwalt versprochen hat?
Mein Anwalt hat mir gar nichts versprochen, ich habe gar keinen, das hast du falsch verstanden. Ich hatte nur gesagt, dass es online Abhandlungen zu den Themen gibt, wo entsprechende Gerichtsurteile oder anwaltliche Stellungnahmen dazu veröffentlicht sind und da wird schon so argumentiert, wie ich es getan habe. So weit mir bekannt ist, wird der MDK auch erst nach frühestens sechs Wochen eingeschaltet, also wenn man in den Krankengeldbezug käme.
Inzwischen hat sich das alles ohnehin etwas geändert, da aufgrund von Corona die Uni wieder dicht gemacht hat und alle wieder von daheim aus arbeiten müssen. Ich habe sonst immer die halbe Woche an der Uni vor Ort gearbeitet und nun soll ich wieder alles von daheim aus erledigen. Wenn das mit dem Home Office wieder mehrere Monate so bleibt, dann kann ich die Aufgaben von der Uni, die die mir aktuell montags in einer langen Mail senden, irgendwie nachmittags oder abends abarbeiten, das merken die gar nicht. Im Home Office ist es ja egal, ob ich das früh oder nachmittags erledige.
Da ich schon für nächste Woche ein Vorstellungsgespräch für diese Praxisphase meiner Weiterbildung habe, ist das ganze zeitlich recht gut zusammengekommen. Ich muss mir nur was für diese Videokonferenzen überlegen, die die Uni zweimal pro Woche abhält, denn zu der Zeit wäre ich ja dann üblicherweise wo anders.
Mit dem MDK irrst du dich. Den kann jeder Zeit auch dein Arbeitgeber einschalten, wenn er Zweifel an der Krankschreibung hat. Das kann also unter Umständen auch recht schnell gehen, dass du da eine schriftliche Einladung bekommst.
Zitronengras hat geschrieben:Mein Anwalt hat mir gar nichts versprochen, ich habe gar keinen, das hast du falsch verstanden. Ich hatte nur gesagt, dass es online Abhandlungen zu den Themen gibt, wo entsprechende Gerichtsurteile oder anwaltliche Stellungnahmen dazu veröffentlicht sind und da wird schon so argumentiert, wie ich es getan habe. So weit mir bekannt ist, wird der MDK auch erst nach frühestens sechs Wochen eingeschaltet, also wenn man in den Krankengeldbezug käme.
Ich habe dich schon richtig verstanden. Und dennoch es auch so gemeint wie ich es geschrieben habe. Du wirst auch im Internet immer unheimlich viele seriöse Seiten finden und auch ganz viele Auskünfte von Anwälten. Das heißt aber zum einen noch lange nicht, dass diese auch wirklich Recht haben und zum Zweiten vor allem nicht, dass es ein Richter dann genauso sehen wird.
Ebenso geht es hier mit dem MDK ja nicht um den Krankengeldbezug. Wenn es soweit kommt, dann freut sich dein Arbeitgeber ja, weil du dann nicht mehr soviel Geld kostest. In dem Fall geht es ja eher darum, wenn er das vorher mitbekommt, dass er deine ganze Krankschreibung anzweifeln kann. Und das kann er sehr wohl, wenn du Sachen tust, die deiner Genesung nicht förderlich sind. Eine nebenbei stattfindende zweite Arbeit dürfte daran zunächst einmal Zweifel hegen. Da der Arbeitgeber natürlich in der Regel nicht weiß, warum du krank bist, muss er also Rat beim behandelnden Arzt und dann bei der Krankenkasse einholen und dann kann es auch sein, dass der MDK eingeschaltet wird und überprüft ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu Recht ausgestellt wurde.
Also ich weiß nicht ob dein Fall herauskommen würde. Aber seien wir mal ehrlich. In deinem Fall geht es ja gar nicht darum, dass du aus gesundheitlichen Gründen nur eine Tätigkeit ausführen kannst. Du willst blau machen und wo anders dafür arbeiten. Und das ist natürlich nicht erlaubt und wird für die erste Stelle arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es heraus kommt. Ich habe das Gefühl, dass du das völlig ausblendest und denkst, dass das alles kein Problem darstellt..
Klehmchen hat geschrieben:In dem Fall geht es ja eher darum, wenn er das vorher mitbekommt, dass er deine ganze Krankschreibung anzweifeln kann. Und das kann er sehr wohl, wenn du Sachen tust, die deiner Genesung nicht förderlich sind. Eine nebenbei stattfindende zweite Arbeit dürfte daran zunächst einmal Zweifel hegen. Da der Arbeitgeber natürlich in der Regel nicht weiß, warum du krank bist, muss er also Rat beim behandelnden Arzt und dann bei der Krankenkasse einholen und dann kann es auch sein, dass der MDK eingeschaltet wird und überprüft ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu Recht ausgestellt wurde.
Ich weiß, sowas habe ich auch gelesen, dass Arbeitgeber da Nachforschungen anstellen können. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass de Uni das macht. Da sehe ich schon einen enormen Unterschied zwischen einer privaten Firma, die wirtschaftliche Interessen hat und der Uni, bei der man keinerlei Umsätze generiert und es daher auch nicht auf wirtschaftlichen Erfolg ankommt.
An der Uni arbeiten ist eher wie so eine Art Beschäftigungstherapie, also ob man nun Erfolg hat oder nicht, ob man positive Ergebnisse hat oder nicht ist eigentlich egal. Es hat ja keiner einen wirklichen Schaden davon. Ich habe bei ganz vielen Aufgaben dort stark den Eindruck, dass die Erledigung der Aufgaben völlig irrelevant ist und viel einfach nur für die Schublade gemacht wird. Da wird wochenlang an irgendwelchen Grafiken herumgebastelt, die man eigentlich nicht braucht.
Meine ganze Stelle da ist überflüssig. Ich nehme mal an, dass die Projektverantwortlichen eben zwangsweise Mitarbeiter anstellen müssen, wenn sie Projekte über mehrere Jahre planen, das ist sicherlich irgendwo vorgeschrieben, auch wenn im Prinzip niemand zusätzlich gebraucht wird. So kommt mir das vor und daher habe ich der Uni gegenüber auch kein schlechtes Gewissen, Ich lasse niemanden im Stich, sondern ich mache dort ohnehin nichts Wichtiges. Und wenn ich nicht da wäre, dann würden unwichtige Aufgaben, die keiner braucht, eben nicht gemacht und würde ich kündigen, dann würden die für meine Stelle vorgesehenen Gelder verfallen. Das nützt auch keinem was.
Klehmchen hat geschrieben:Du willst blau machen und wo anders dafür arbeiten. Und das ist natürlich nicht erlaubt und wird für die erste Stelle arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es heraus kommt. Ich habe das Gefühl, dass du das völlig ausblendest und denkst, dass das alles kein Problem darstellt..
Ja, ich will blau machen und woanders arbeiten. Und ja, ich denke, dass das kein Problem darstellt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das heraus kommt, insbesondere nicht, wenn ich mit das Gehalt der zweiten Stelle als Honorar auszahlen lasse uns es daher nirgends gemeldet werden muss (außer halb dann ein Jahr später bei meiner Steuererklärung). Ich denke, deine Einwände sind alle berechtigt, wenn man von einem Job in einem Unternehmen ausgeht, aber bei diesem Job an der Uni halte ich das für nicht zutreffend.
Außerdem ist ja ohnehin wieder Home-Office. Im Frühjahr hatte die Uni alle Mitarbeiter wegen Corona fast ein halbes Jahr ins Home-Office geschickt. Wenn das jetzt erstmal so bleibt, dann könnte ich mir vorstellen, dass die noch bis Mitte 2021 Home-Office beibehalten oder länger und dann kann ich meine Praxisphase, die ich da in dem Unternehmen ableiste, still und heimlich nebenbei durchziehen, das merken die gar nicht, weil ich die Uni-Aufgaben dann abends abarbeite. Läuft ja aktuell auch so, dass ich zu meinen regulären Arbeitszeiten im Home-Office meistens was anderes mache und die Arbeit erst abends erledige. Wenn das weiter so geht, dann bin ich vielleicht mit der ganzen Sache schon wieder fertig bevor alles wieder in den normalen Betrieb übergeht. Kann ja auch sein.
Ich war eine Zeit lang in der gleichen Situation wie du, dass ich einen Hauptjob und einen Nebenjob hatte. In der Zeit, in der ich diese beiden Jobs hatte, war ich natürlich auch mal krank geschrieben und dementsprechend stand auch ich vor der Entscheidung, ob ich bei beiden Jobs nicht arbeiten gehe oder vielleicht nur bei einem. Dementsprechend habe ich mich damals auch schlau gemacht und kann dir clever sagen - es kommt ganz auf den Grund der Krankschreibung an.
Je nachdem mit was du krank geschrieben bist, kann es durchaus sein, dass du in deinem einen Job arbeiten gehen kannst und in dem anderen nicht. Wenn du beispielsweise als Krankenschwester arbeitest und nebenbei noch eine Bürotätigkeit ausübt und dir ein Bein brichst, dann kannst du natürlich nicht als Krankenschwester arbeiten, jedoch ohne Probleme im Büro eine sitzende Tätigkeit verüben. Wenn du aber jedoch beispielsweise mit einem Burnout krank geschrieben bist oder mit anderen infektiösen Krankheiten, dann darfst du bei keinem deiner Jobs arbeiten gehen.
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