Wie werden Kindererziehungszeiten auf die Rente angerechnet?

vom 11.12.2020, 17:30 Uhr

Wie ich gelesen habe, werden pro Kind bis zu 3 Jahren an Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Aber was heißt denn „bis 3 Jahre“? Kann es auch weniger sein und wovon ist das denn abhängig? Welche Kindererziehungszeiten könnten bei Beispielsweise 10 Kindern zur Anrechnung kommen? Gibt es da bestimmte Berechnungsschlüssel dafür?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da man bis zu drei Jahren in Elternzeit gehen kann, bezieht sich eben auch die Kindererziehungszeit auf diesen Zeitraum. Nimmt man also die vollen drei Jahre, dann wird einem für diese Zeit eben auch die Rente angerechnet. Dabei nimmt man den durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten als Grundlage und es werden halt die Beiträge so auf dem eigenen Rentenkonto gutgeschrieben, als wenn man wirklich gearbeitet hätte.

Nimmt man nur ein Jahr Elternzeit, dann bekommt man auch nur für ein Jahr die Erziehungszeit bei der Rente angerechnet. In konkreten Zahlen bedeutet dass, dass man pro Jahr Kindererziehungszeit später etwa 30 Euro mehr Rente bekommt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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