Was gilt wann nicht mehr als Arbeitsunfall?

vom 02.12.2020, 20:25 Uhr

Ich habe gelesen, dass wenn man zum Beispiel in der Mittagspause in der Betriebskantine oder auch auf der Betriebstoilette verunfallt, das von der gesetzlichen Krankenversicherung nur sehr schwer oder gar nicht als Arbeitsunfall anerkannt bekommt. Kennt ihr solche Regelungen und hattet ihr schon mal solch einen Fall? Was gibt es denn noch, wo man Schwierigkeiten haben könnte, es als Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen?

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die gesetzliche Krankenversicherung hat nichts mit Arbeitsunfällen zu tun, die ist für private Unfälle zuständig. Arbeitsunfälle sind der Berufsgenossenschaft zu melden.

Und ein "Unfall" in der Mittagspause ist ein privater Unfall, da die Mittagspause nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Unfälle auf Wegen von und zur Kantine z.B. sind ebenfalls rein privater Natur.

"Schwierigkeiten" einen Arbeitsunfall als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen, gibt es wohl nicht. Wenn es ein Arbeitsunfall ist, dann ist es ein Arbeitsunfall.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


So sehe ich das auch, wenn man einen wirklichen Arbeitsunfall hat, dann wird der auch anerkannt. Ein Arbeitswegeunfall ist immer eine strittige Sache, da da dann erst ermittelt werden muss, was der Weg ist und ob man vielleicht noch woanders war oder so. Bei einer normalen Tätigkeit wird man aber schnell die Anerkennung bekommen können und das wird dann auch schnell bearbeitet. Pausen sind darin aber nicht inbegriffen, weil es nun mal keine Arbeit ist. Das muss man dann auch immer bedenken und darüber nachdenken, was man son macht und wie man die Pause verbringt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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