Auftrag zurück genommen - Kosten für Musterexemplare?
Person A hatte bei einem Geschäft B Musterexemplare bestellt, um sie den eigenen Kunden zu präsentieren. Die Kunden konnten dann die gewünschte Menge vorbestellen. Die Bestellung wurde bei B getätigt und es wurde ein Abholtermin vereinbart. Dieser Termin wurde nicht eingehalten, auch eine zweite Frist ließ B verstreichen, so dass A den Auftrag zurück gezogen hat.
Damit A die bestellte Ware trotzdem rechtzeitig für die Kunden da hat, wurden entsprechende Materialen gekauft, die Musterexemplare mussten zum Teil neu bestückt werden, weil das verwendete Tannengrün anfing zu nadeln.
Wie wird das mit den Kosten? Die Musterexemplare wurden ja A wie gewünscht gemacht und die kann A auch zum größten Teil verwenden. Hatte aber zusätzliche Ausgaben und natürlich auch Zeit investiert, um die bestellte Ware selbst herzustellen, um die Kunden nicht zu verärgern.
Erbrachte Leistung und daher würde ich das einfach in Rechnung stellen und gut ist. Man kann sich da bestimmt darüber streiten, aber ich würde es so auffassen und für richtig halten. Wenn man etwas bestellt, was extra für einen hergestellt wird auf Wunsch, dann kann man das in der Regel ja auch nicht zurückgeben und muss es daher nehmen, daher auch zahlen.
Die Musterexemplare waren Adventsgestecke in verschiedenen Preislagen. Aber A hat sich da zwischenzeitlich beraten lassen und könnte B im Gegenzug die erhöhten Aufwendungen in Rechnung stellen, welche entstanden sind, um die Kundenbestellungen bedienen zu können. Sollte also B Geld für die Mustergestecke eine Rechnung präsentieren, fordert A die Mehrkosten im Gegenzug von B.
Eine etwas verzwickte Geschichte, aber ich würde auch sagen, wenn B die im Vorfeld vereinbarte Menge nicht liefern kann, dann hat er eben mit Zitronen gehandelt und bleibt eben auf den Kosten für die Muster sitzen. Letztendlich haben beide Seiten ja etwas eingebüßt, aber solche Dinge passieren einem in aller Regel nur einmal, denn dann spricht man die Liefermodalitäten (auch bei Nichteinhaltung) im Vorfeld besser ab und fixiert diese am besten gleich schriftlich, damit man etwas in der Hand hat.
A wird das nicht noch mal bei dem Thema passieren. Die Kunden waren jedenfalls von den Gestecken begeistert und A wird das im nächsten Jahr ohne einem Partnergeschäft umsetzen. Spart am Ende Aufregung und vor allem auch Enttäuschung. Denn die ist ja doch da, selbst wenn man alles schriftlich festlegt.
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