Föderalismus bei Corona-Regeln verwirrend oder sinnvoll?
@Zitronengras: Warum legst du mir Worte in dem Mund, die nie so von mir geschrieben worden sind? Ich habe nur gesagt, dass die Nachrichtenseiten verkürzte Informationen bringen. Nirgends steht etwas von Fakenews oder dergleichen.
Und auch wenn die 200er Marke überschritten wurde und die verschärften Regeln gelten, wurde nirgends vom Land der Kontakt mit der fünf Personenregel aus zwei Hausständen nach unten geschraubt. Also versuchst du dir das wieder so zu drehen, wie es deiner Meinung entspricht.
Was kommen könnte, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte die Kontakte unterbinden. Aber das muss man dann auf den jeweiligen Seiten der Landratsämter nachlesen. Aktuell gilt jedenfalls für ganz Sachsen die Regel, dass man sich mit fünf Personen aus zwei Hausständen treffen darf, auch wenn man an fünf aufeinander folgenden Tagen die 200er Marke geknackt hat.
Nur kannst du deine (fiktive?) private Fahrt nach Bayern absagen, wenn du nicht gerade in Leipzig wohnst. Aber der bayerische Freund dürfte zu dir kommen.
Punktedieb hat geschrieben:@Zitronengras: Warum legst du mir Worte in dem Mund, die nie so von mir geschrieben worden sind? Ich habe nur gesagt, dass die Nachrichtenseiten verkürzte Informationen bringen. Nirgends steht etwas von Fakenews oder dergleichen.
Ich hatte ja ursprünglich einen Artikel des MDR zitiert und du meintest, das sei keine zuverlässige Quelle, man sollte lieber die Gesetzestexte lesen. Übrigens wird das so gut wie keiner machen, nur mal nebenbei. Wer googelt schon Gesetzestexte? Glaubst du, dass der normale Durchschnittsbürger Gesetzestexte googelt? Dass die Leute jetzt jeden Tag nach neuen amtlichen Veröffentlichungen suchen?
Aber ok, jedenfalls wenn du meinst, der MDR sei eine nicht zuverlässige Quelle und die anderen Nachrichtenbeiträge, die ähnliches beschreiben, auch nicht, da frage ich mich schon, warum? Wir reden hier ja nicht von Facebook oder der Bild-Zeitung, sondern von seriösen Medien. Warum sollten die das falsch darstellen?
Und auch wenn die 200er Marke überschritten wurde und die verschärften Regeln gelten, wurde nirgends vom Land der Kontakt mit der fünf Personenregel aus zwei Hausständen nach unten geschraubt. Also versuchst du dir das wieder so zu drehen, wie es deiner Meinung entspricht.
Weil die neue Verordnung, die das mit den Hotspots regelt, erst am übermorgen gilt. Das steht aber auch groß drüber, dass das erst ab Dezember gilt. Und diese Verordnung sagt aber klar, dass die Gemeinden ab der genannten Inzidenz die Kontakte wie beschrieben reduzieren müssen.
Durch die gekürzten Fassungen sind diese Quellen nicht das Optimum und ich muss mir nicht den kompletten Gesetzestext durchlesen, um zu wissen, was für Sachsen gilt. Da reichen die Informationen auf der Landesseite, die eben ausführlicher sind, als auf MDR-Seiten. Wobei die richtigen Quellen auf Facebook da schon mehr hergeben, weil es gut aufbereitet ist.
Ob dann die einzelnen Kommunen wirklich an den Kontakten schrauben ist auch nicht klar. Da muss man abwarten, was die Landratsämter entscheiden. Bei uns zum Beispiel wurde da noch nichts im Vorfeld angekündigt, obwohl wir auch knapp über der 200er Marke liegen.
Zitronengras, wo liest du nur so etwas? Du hängst dich an dem einen Passus auf und übersiehst die ganzen anderen. Also machst du dir ins Hemd, weil da etwas steht von wegen Lebenspartner besuchen. Und daraus leitest du deine ganze Aufregung ab. Nur liest du nicht weiter. Denn dann kommt: Besuche nach § 2 Absatz 1, 1 a und 5. Und damit sind fünf und Weihnachten 10 Personen erlaubt. Himmel, du hast promoviert! Schaffst du es echt nicht, eine Verordnung zu lesen?
cooper75 hat geschrieben:Himmel, du hast promoviert! Schaffst du es echt nicht, eine Verordnung zu lesen?
Ja, ich habe promoviert. Lies dir die Verordnungen der Gemeinden durch, die neu herausgekommen sind. Da steht diese Ausnahme nicht drin. Glaube es oder glaube es nicht. Kannst du dir ja selbst heraussuchen, bist doch so allwissend.
@Zitronengras: Die Kontaktregelung mit fünf Personen aus zwei Hausständen ohne Kinder bis 14 Jahre wurde in keinem Landkreis von Sachsen verboten. Also wo du liest frage ich mich wirklich, wenn du der Überzeugung bist, dass du dich mit niemanden mehr treffen darfst. Und trotz Verschärfungen gilt auch weiterhin, dass man sich über Weihnachten und Jahreswechsel mit bis zu 10 Leuten treffen darf.
Punktedieb hat geschrieben:@Zitronengras: Die Kontaktregelung mit fünf Personen aus zwei Hausständen ohne Kinder bis 14 Jahre wurde in keinem Landkreis von Sachsen verboten. Also wo du liest frage ich mich wirklich, wenn du der Überzeugung bist, dass du dich mit niemanden mehr treffen darfst. Und trotz Verschärfungen gilt auch weiterhin, dass man sich über Weihnachten und Jahreswechsel mit bis zu 10 Leuten treffen darf.
Mir ist das zu anstrengend, das weiter mit dir auszudiskutieren. Ich habe dir die Quellen aus den Nachrichten geschickt, die hältst du ja für unseriös oder falsch oder was auch immer. Wenn ich dir nun wieder neue Quellen suche und mir die Mühe mache, was würde das bringen? Da würdest du auch wieder irgendwas dran finden. Es ist deine Sache, was du glaubst oder nicht und was du tust oder nicht. Und es ist nicht meine Aufgabe, dich zu überzeugen. Dieses ständige Abstreiten von dir raubt einem nur Energie und darauf habe ich keine Lust. Letztlich bist du für das verantwortlich, was du machst oder nicht machst und wenn du irgendwas tust, was die neuen Verordnungen verbieten, ist das nicht mein Problem.
Glaube mir, ich mache nicht, was die neuen Verordnungen verbieten. Und Sachsen ist sich in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mal einig, dass die verschärften Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden. Aber diese beinhalten eben nicht das Kontaktverbot, wie im Frühjahr, wo man mit haushaltsfremden Personen zeitweise gar nicht zusammen kommen durfte.
Nun haben wir bis 28. Dezember die verschärften Maßnahmen, die zum Beispiel auch den Glühwein to go verbieten, sowie auch die 15 Kilometer im Umkreis der eigenen Wohnung bei privaten Unternehmungen. Aber eben die 5 Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren weiterhin erlauben.
Und noch mal, ich habe den MDR als Quelle nie als unseriös bezeichnet, wohl aber als nicht ausreichend, weil halt fast immer nur verkürzte Fassungen dort zu finden sind und das ist eben nicht zielführend, wenn man sich umfassend informieren will. Da gilt für mich als zuverlässige Quelle, die Seite vom Land Sachsen und unser Landratsamt.
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