Welche Opferentschädigung bei einer Gewalttat denkbar?
Ich habe gelesen, dass wenn man Opfer einer Gewalttat wird, man selbst oder im schlimmsten Fall die verbliebenen Angehörigen, einen Anspruch auf eine Opferentschädigung haben. Klingt gut, aber ist solch eine Entschädigung in der Praxis auch wirklich gang und gäbe? Gerade jetzt, wo ja überall die Zunahme von Gewalt beklagt wird. Kennt ihr solche Fälle und welche Opferentschädigungen gibt es denn da und wovon sind diese denn abhängig?
So etwas muss man glaube ich über Gericht einfordern und bekommt dann eine gewisse Summe zugesprochen. Abhängig ist es sicherlich davon was es für eine Tat war und wie groß auch die Schädigung beim Opfer ist. Letztendlich wird das vom Gericht entschieden und das kann dann weniger oder mehr Geld sein, wie da der Satz ist und wie die Empfehlung weiß ich nicht und ich weiß auch nicht wo man das nachlesen kann. Man sollte sich also im konkreten Fall mit einem Anwalt unterhalten, der sicherlich auch Erfahrungswerte hat und einen dahingehend gut beraten kann.
Für die Opferentschädigung gibt es ein eigenes Gesetz, das sog. OEG. Dieses regelt u.a. in welchen Fällen eine solche Entschädigung in Betracht kommt. Der Leitgedanke dahinter ist, dass der Staat uns grundsätzlich vor Gewalttaten schützen sollte und somit in der Verantwortung steht, wenn Opfer aufgrund von Gewaltdelikten erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden.
Beispiele bei denen solche Entschädigungszahlungen zum Einsatz kommen können z.B. Körperverletzungen aber auch Sexualdelikte sein. Wie hoch dieser Betrag dann letztendlich ist, kann aber auch nicht so pauschal gesagt werden. Das kommt natürlich auch auf den Schweregrad und die entstandenen Folgen an zum Beispiel ob das Opfer noch in der Lage ist seinen Beruf weiterhin auszuüben usw. Pauschale Aussagen kann man hierzu also gar nicht treffen.
Wenn bei uns in der Kriminalinspektion ein Fall aufkommt, bei dem eine Opferentschädigung möglicherweise in Betracht käme, dann bekommt die oder der Geschädigte auf jeden Fall das entsprechende Merkblatt ausgehändigt und kann Dementsprechendes in die Wege leiten.
Ich habe mich nun mal auch mal bei Google informiert und eine Statistik aus 2019 vom Weißen Ring e.V. entdeckt. Dort war es zum Beispiel so, dass für rund 10 Prozent der in Frage kommenden Fälle ein Antrag gestellt wurde und lediglich rund 24 Prozent davon auch tatsächlich genehmigt wurden - auf die Gesamtzahl der Fälle gesehen entspricht das einem Anteil von 2,4 Prozent. Auch die Statistiken aus den Jahren 2018 und 2017 ergeben ähnlich gelagerte Zahlen.
Es stellt sich mir nun die Frage, warum nur 10 Prozent der berechtigten Opfer überhaupt einen Antrag stellen. Wird den Leuten die Aussicht auf Erfolg klein geredet? Haben die Opfer keine Kraft sich um solche Formalitäten tatsächlich zu kümmern? Sind die Erfolgschancen tatsächlich so niedrig? Vielleicht kennt sich ja tatsächlich hier noch jemand besser mit dem Thema aus und kann mir das beantworten. Würde mich tatsächlich interessieren.
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