Sollten Kriminelle direkt Staatenlose werden?
In einem anderen Diskussionsforum ist ein User der Ansicht, dass man kriminellen Menschen in Deutschland direkt die Staatsangehörigkeit entziehen sollte und diese dann anschließend des Landes verweisen sollte. Ich halte das für ziemlich unrealistisch und für ziemlichen Unsinn, aber diskutieren kann man ja über alles.
Nehmen wir mal an, dass das jedes Land so handhaben würde - wo sollen die Kriminellen dann hin? Antarktis? Wie denkt ihr über das Thema? Sollte man eurer Ansicht nach Kriminellen direkt die Staatsangehörigkeit entziehen und diese abschieben? Sollte man unterscheiden zwischen Migranten und "Bio-Deutschen"? Oder ist das Unsinn? Welche Vorteile und Nachteile seht hier hypothetisch?
So eine dumme Idee bietet doch kein Diskussionspotential. Des Landes verweisen? Ja wo sollen die denn hin und vor allem wie? Ohne Pass ist im Transitbereich des Flughafens Endstation. Willst du da dann ein Camp aufmachen?
Für dieses Szenario bräuchte man ein großes Stück Land, das von niemandem beansprucht wird, Alternativ wäre eine Mondkolonie denkbar, weil die großen Landmassen, die niemandem gehören und menschenwürdige Lebensbedingungen bieten auf der Erde rar sind.
Ich bin in Deutschland geboren, wenn ich also Mist baue und im Knast lande, dann soll ich woanders hin? Das macht ja keinen Sinn. Auch macht es deswegen keinen Sinn, weil es ja kein Land der Welt gibt, welches die ganzen Kriminellen haben möchte oder den Platz bietet sie in guter Art und Weise irgendwo sicher zu haben. Es gibt ja auch Menschen, die ihr Leben lang im Knast sitzen und diese Leute kann man auch nicht einfach irgendwo hin schicken, das wäre ja dann die Alternative zu einem Knast auf Dauer. Für mich macht das Ganze keinen Sinn und ich denke nicht, dass man darüber diskutieren kann.
Jemanden staatenlos zu machen verbietet das Grundgesetz. Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft führt aber nicht automatisch dazu, es gibt ja auch Doppelstaatler. Der Wortlaut ist, dass die deutsche Staatsbürgerschaft durchaus entzogen werden kann, wenn der Betroffene hierdurch eben nicht staatenlos wird. Um zu wissen, welche Personengruppen genau gemeint waren, müsste man den Kontext aus dem erwähnten Forum kennen.
Wurde bei verschiedenen Hochkriminellen mit doppelter Staatsbürgerschaft jedenfalls schon angewandt, um diese nach verbüßter Haftstrafe abzuschieben - selbst, wenn sie hier geboren waren, aufgewachsen sind und nicht einmal die Sprache ihres Abstammungslandes sprachen.
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