Wie lange müssen die Eltern das Kind finanzieren?
Ich habe wegen der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt (von Fachkräftemangel habe ich jedenfalls nichts mitbekommen) große Angst, nach meinem Studium erst einmal eine Weile arbeitslos zu bleiben.
Eine weitere Befürchtung von mir ist, dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme. Hartz 4 steht mir sowieso nicht zu, da ich vor dem Studium keine Ausbildung gemacht habe. Eine Freundin von mir hat nach dem Master Abschluss keinen Job bekommen und ist erst einmal bei ihrer Mutter eingezogen. Sie hat ganze 50 Euro (!!) Sozialhilfe bekommen.
Dabei verdient ihre Mutter wenig und da sie ja schon den Master hatte, stand ihr auch kein Unterhalt vom Vater zu. Ich habe das auch gar nicht verstanden, was das Gehalt der Mutter damit zu tun hat. Man kann doch eine erwachsende, fertig ausgebildete Person nicht einfach zu den Eltern zurück schicken?
Kann mich das Arbeitsamt theoretisch auch dazu zwingen, bei meinen Eltern einzuziehen, um mir weniger Geld geben zu müssen? Ich wohne in einer anderen Stadt und würde im Falle der Arbeitslosigkeit nicht freiwillig zurück ziehen. Bis wann und unter welchen Umständen müssen Eltern in so einem Fall für die Kinder aufkommen?
Die Eltern müssen für ein fertig ausgebildetes Kind gar nicht mehr aufkommen. Es hat eine Ausbildung und ist in der Lage zu arbeiten. Es ist durchaus auch eine Arbeit in einem Beruf zuzumuten, der nicht der Ausbildung entspricht. Zur moralischen Seite eine persönliche Anmerkung: Aufgabe von Eltern ist es, Kinder bis zur Möglichkeit eines eigenständigen Daseins zu unterstützen. Wenn die Kinder nicht auf Anhieb den Traumberuf bekommen, ist es Sache der Kinder, das Problem zu lösen, nicht die der Eltern. Die Eltern haben ihre Aufgabe bereits erfüllt.
Das Arbeitsamt kann aus genau dem gleichen Grunde eine Zahlung verweigern, weil der ausgebildete junge Mensch arbeitsfähig ist. Ob eine Arbeitsstelle im gewünschten Betrieb oder genau im gewünschten Beruf möglich ist, ist da nicht die erste Frage. Die erste Frage ist, ob der junge Mensch sich selbst ernähren kann.
Ich habe als junger Mensch übergangsweise auch in anderen Berufen gearbeitet, als ich in meinem Beruf nicht sofort einen Job bekommen habe. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dem Staat oder meinen Eltern auf der Tasche zu liegen.
Wenn du einen Abschluss hast, dann sehe ich kein Problem, dass du auch eine Arbeit findest. Du kannst ja erstmal irgendeine Arbeit annehmen. Wenn es für dich so ein großes Problem wäre zu deinen Eltern zu ziehen, dann musst du auch etwas dafür machen, dass du da nicht darauf angewiesen bist dort zu wohnen. Deiner Freundin werden sie gesagt haben, dass sie 50 € bekommt und der Gedanke zu den Eltern oder zu der Mutter zu gehen, wird dann schnell gekommen sein, denn dafür bekommt man ja nicht mal ein Zimmer im Monat.
Es geht doch auch gar nicht darum sofort den perfekten Job zu bekommen, sondern sich erstmal zu finanzieren. Nicht jeder arbeitet in seinem erlernten Beruf und wenn das da gerade Mau aussieht, dann muss man sich Alternativen suchen und dann eben andere Arbeiten machen. Das sollte ja keine Ausrede sein.
Da die Freundin von dir zu ihrer Mutter gezogen ist, haben sie eine Bedarfsgemeinschaft und damit wird das Einkommen der Mutter mit einbezogen. Mit einer eigenen Wohnung wäre die Freundin auch anders berechnet worden. Aber nimmt schon einen Mieter, der so gar kein Einkommen vorweisen kann?
Ansonsten kann das Jobcenter bis Mitte 20 das Wohnen bei den Eltern mehr oder weniger vorschreiben. Es sei denn, dass die elterliche Wohnung zu klein ist oder sonstige schwerwiegende Gründe es nicht zulassen. Aber nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind halt die Eltern auch aus der Pflicht der finanziellen Unterstützung in Form von Unterhalt raus aus der gesetzlichen Verantwortung.
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