Geltungsbereich von Beherbergungsverbot für Reisende

vom 07.10.2020, 16:30 Uhr

So wie ich es gelesen und verstanden habe, gilt wohl schon ein bundesweites Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Was ich jedoch noch nicht so recht verstanden habe ist, für wen das alles gilt. Gilt das auch für private Besuche, also wenn beispielsweise mich mein Bruder besucht, der in einem anderen Bundesland wohnt. Darf ich den dann nicht bei mir übernachten lassen, nur weil sein Wohnort zu einem Risikogebiet ausgerufen wurde? Wie würdet ihr solch ein Beherbergungsverbot vom Geltungsbereich her interpretieren und was haltet ihr denn ganz allgemein davon?

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich verstehe da so einiges nicht an der neuen Regelung. Zum einen ändert sich ja die Situation täglich, das heißt, dass die Hotels darüber täglich informiert sein müssen, wen sie nicht beherbergen dürfen. Und was passiert mit den verhinderten Gästen, die nicht einchecken dürfen? Da gibt es bestimmt welche, die es nicht mehr rechtzeitig mitbekommen haben, dass der eigene Landkreis zum Risikogebiet geworden ist. Was machen diese Leute dann? Im Auto übernachten?

Im übrigen macht diese Regelung jegliche Reiseplanung schwierig, da man natürlich nie wissen kann, ob der eigene Landkreis bis zum geplanten Reisedatum nicht Risikogebiet geworden ist. Das heißt, dass jede Reiseabsicht allerhöchstens versuchsweise geplant werden kann, mit der Option, sie inklusive aller weiteren geplanten Aktivitäten wieder absagen zu können. Auch die Hotelbetriebe können dann kaum noch planen, da ihnen jederzeit die gebuchten Gäste wegbleiben können, wenn sie nicht beherbergt werden dürfen.

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» lascar » Beiträge: 4482 » Talkpoints: 792,20 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Privat darf man natürlich übernachten, aber nicht in Hotels und so weiter. Wenn man in einem Beherbungsbetrieb übernachten möchte, dann muss man vorher einen Test machen, so wie ich es verstanden habe.

Ich halte diese Regelung für total bescheuert und für nicht praktikabel. Es geht ja manchmal recht schnell, dass der 7-Tage-Inzidenzwert überschritten wird. Eine Planung ist damit unmöglich. Außerdem erholt sich die Reisebranche gerade wieder und das macht man damit wieder kaputt.

Selbst wenn man positiv sein sollte, ist ein Hotelaufenthalt unter Beachtung der Regeln, also Abstand halten, Maske und lüften, ungefährlich. Man weiß doch mittlerweile, wie die Glutnester entstehen, nämlich durch ein zu enges Zusammensein von Leuten und schlecht durchlüftete Räume.

Wenn ich zum Beispiel aus einem Berliner Teil komme, der unter 50 liegt, etwa Marzahn, dann darf ich beherbergt werden, obwohl ich mich oft in Berlin-Neukölln aufhalte, weil ich dort arbeite. Das ist doch schwachsinnig. Ich glaube, dass das vor Gericht nicht standhält, weil die Maßnahme überzogen ist.

Ich muss aber noch mal genau schauen, wie die Verordnung im Einzelnen ist. Wenn es so ist, wie ich es verstehe, dann ist diese Regel nicht einleuchtend. Man sollte lieber bessere Kontrollen machen. Die Regeln, die wir haben reichen. Glutnester entstehen immer da, wo die geltenden Regeln nicht eingehalten werden.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Noch ein ganz praktisches, mich selbst betreffendes Beispiel. Eines meiner Kinder wohnt in Hamburg, ziemlich weit von mir weg. Ich habe mir überlegt, dieses Jahr Weihnachten zu ihm zu fahren, weil er als Risikopatient die Zugfahrt nicht machen möchte. Ich wohne in einem Gebiet, das schon mal über der Inzidenzgrenze lag und mal drunter und das schwankt ziemlich stark.

Um meinen Sohn um die Weihnachtszeit oder zwischen den Jahren zu besuchen, müsste ich ganz kurzfristig einen Test machen, von dem ich auch nicht weiß, ob ich den so termingerecht bekomme, kurz vor Abreise eine überteuerte Zugfahrkarte kaufen (normalerweise kaufe ich die günstig schon Wochen vorher) und einem Hotel sagen, dass ich vielleicht komme oder auch nicht. Bei meinem Sohn übernachten kann ich nicht, weil der mit seinem Freund in einem Ein-Zimmer-Appartement wohnt.

So kann ich Weihnachten nicht planen. Ich hoffe, dass die Politiker die Regel noch mal überdenken, sonst wird dieses Jahr ein trauriges Weihnachten.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Privat darf man auf jeden Fall Leute "beherbergen", aber das ist so ziemlich das einzige, was ich zu dem Thema weiß. Es macht ja wirklich jedes Bundesland sein eigenes Ding und das ändert sich auch noch gefühlt stündlich.

Bei der Frage, was als "privat" gilt wird es aber auch schon wieder schwierig. Bekannte haben den Wohnwagen aktuell an der Nordsee stehen und haben uns angeboten, dass wir den nutzen können weil es mit Urlaub ja auch diesen Herbst nichts wird. Aber wer ist da der Beherberger oder wie auch immer man das nennt? Der Campingplatz oder die Besitzer des Wohnwagens? Das eine wäre schließlich kommerziell, das andere privat.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


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