Nach Trennung Dinge aus dem Fenster werfen legal?

vom 02.08.2020, 21:06 Uhr

Aktuell gibt es in meinem Familienkreis eine etwas unschöne Trennung. Mein Großcousin wurde von seiner Freundin verlassen und reagiert, eigentlich wie üblich, etwas krankhaft. Das bedeutet, dass er sie stalkt, sie bedroht, dann sich wieder entschuldigt und mehr.

Er ist, um dies vorwegzunehmen, schon mehrfach polizeilich auch bei seinen Ex-Freundin samt einstweilige Verfügung bekannt. Deswegen wurde auch von der jetzigen Ex-Freundin eine Anzeige erstattet, da er sie bedroht, an den Hauswänden Dinge sprüht und mehr.

Nun hat er zu allem übel auch noch die persönlichen Dinge der Ex-Freundin aus dem Fenster geworfen und in der Straße verteilt, sodass sie von wildfremden Menschen gesehen werden konnten. Dies war ein Grund, eine erneute Anzeige zu machen.

Allerdings gab ein Polizeibeamter mit den Worten wie:“da kann man nichts machen“ ihr zu verstehen, als sei dies ein vollkommen normales Verhalten und geradezu „legal“. Er meinte nämlich auch zu ihr: “Dass er dies sogar dürfe“ und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Jetzt daher mal die Frage im Raum, ist es wirklich kein Strafbestand, wenn jemand die Dinge seiner Ex-Freundin aus dem Fenster wirft? Verstößt er mit manchen Unterlagen nicht auch gegen die Datenschutzrichtlinien?

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es ist mit Sicherheit nicht ausdrücklich verboten bzw. ein Straftatbestand. Aber es kommt schon darauf an um welche Dinge es sich gehandelt hat und ob und wie diese Dinge aus dem Fenster geflogen sind. Ich sage mal so, wenn man ein paar Kleidungsstücke aus dem Fenster wirft und Briefe dann passiert da vielleicht wirklich nicht so viel. Aber so ein Handy, PC, Bildschirm & Co. können ja auch schnell mal kaputt gehen.

Außerdem kommt es ja auch darauf an in welche Richtung diese Gegenstände dann fliegen und aus welcher Höhe. Wenn man ein Buch aus dem 5. Stock auf einen Weg /Straße schmeißt, dann kann man unter Umständen da ja schon mal einen Fußgänger oder ein Auto erwischen.

Jedenfalls, je nach den gegebenen Umständen kann es dann schon eine Ordnungswidrigkeit oder sogar ein Straftatbestand sein. Denkbar wären da zum Beispiel Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung oder eben Sachbeschädigung.

» Huibuu » Beiträge: 390 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das ist natürlich kein schönes Verhalten und erwachsene Menschen sollten sich nicht so aufführen, aber was soll denn strafbar daran sein, wenn man beispielsweise Unterwäsche aus dem Fenster wirft und diese dabei nicht kaputt geht? Das ist nun mal legal. Bei Gegenständen, die dadurch zerstört werden sieht es anders aus, da kann man dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen, aber das muss man dann auch erst mal nachweisen. Körperverletzung ist damit aber auch drin, wenn man jemanden damit trifft. Das scheint hier ja aber nicht der Fall gewesen zu sein und so ist das Verhalten moralisch verwerflich, aber nicht einer Anzeige würdig.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^