Krankheitskosten als Werbungskosten steuerlich absetzen
Als Verbrauchertipp habe ich gelesen, dass es möglich ist, angefallene Krankheitskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen. Das soll vor allem den Vorteil bringen, dass hierbei die zumutbare Eigenbelastung keine Anwendung findet. Kennt ihr diese Regelung und habt ihr das schon mal gemacht? Welche einzelnen Kosten könnte man denn da alles absetzen?
Es ist nicht so, dass man einfach alle Kosten absetzen kann. Grundsätzlich ist man ja in Deutschland in aller Regel in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, die den Großteil der Kosten die in Krankheitsfällen anfallen übernimmt. Diese Kosten zählen schon einmal gar nicht. Wirklich anrechenbar sind nur die Kosten, die man tatsächlich selber getragen hat. Also Zuzahlungen oder Leistungen, die von den Versicherungen nicht übernommen werden.
Aber auch hier gibt es Einschränkungen, dass so zum Beispiel nur tatsächliche Krankheitskosten übernommen werden. Wer also prophylaktische Behandlungen durchführen lässt, der geht leer aus. Dazu dürfte beispielsweise eine Zahnreinigung fallen. Die macht man ja nicht, weil man kranke Zähne hat, sondern aus eigenem Antrieb um Erkrankungen zu verhindern. Da dürfte man bei den meisten Finanzämter Pech haben.
Und dann geht es weiter, dass der Fiskus sich nur an außergewöhnlichen Belastungen beteiligt. Wer also einmal seine Physiotherapie selber bezahlt hat, wird das im Sinne des Finanzamtes schon bezahlen können ohne am Hungertuch zu nagen. Für die Ermittlung der Belastung wird das Einkommen zu Grunde gezogen und je nach Höhe werden 2 bis 7 Prozent des Einkommens als zumutbare Belastung angesehen. Dabei geht es dann auch danach, ob man Kinder hat oder verheiratet ist.
Daraus kannst du schon ableiten, dass für viele Steuerpflichtige kaum eine Möglichkeit besteht, praktisch Krankheitskosten abzusetzen. Dafür müsste man meistens schon mehrere tausend Euro wirklich selber ausgeben um über diese Grenzen zu kommen.
Die Idee hatte ich auch mal, aber es ist eigentlich kaum zu schaffen, diese Kosten steuerlich anrechenbar zu machen. Alles, was die Kasse übernimmt, zählt nicht, nur die Zuzahlungen zu Medikamenten beispielsweise. Und wenn man selbst Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel kauft, die von der Kasse nicht bezuschusst werden, kann man das auch nicht anrechnen. Ich kaufe mit beispielsweise oft Curcuma oder Eisentabletten selbst und das könnte man alles nicht geltend machen, denn es wurde nicht verschrieben. Diese Hürden sind so hoch, dass man das kaum schafft.
Es geht bei der Frage ja nicht darum, ob man die Kosten absetzen kann, sondern ob man sie als Werbungskosten absetzen kann. Denn bei den Werbungskosten gibt es ja keine zumutbare Belastung. Das wäre also günstiger. Ich konnte übrigens meine prophylaktische Zahnreinigung als Sonderausgaben zusammen mit einer anderen heftigen Zahnarztrechnung, die über der zumutbaren Belastung lag, absetzen.
Auch Rezeptgebühren und IGel-Leistungen, wenn sie der Gesundung dienen, oder Taxifahrten kann man absetzen. Aber vielleicht hängt das auch von der Lust und Laune des Finanzbeamten oder der Finanzbeamtin ab. Das weiß ich nicht.
Als Werbungskosten kann man Krankheitskosten nur absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, also zum Beispiel durch den Beruf bedingt sind oder auf dem Arbeitsweg passieren. Aber natürlich nur das, was die Krankenkassen nicht zahlen.
blümchen hat geschrieben:Auch Rezeptgebühren und IGel-Leistungen, wenn sie der Gesundung dienen, oder Taxifahrten kann man absetzen. Aber vielleicht hängt das auch von der Lust und Laune des Finanzbeamten oder der Finanzbeamtin ab. Das weiß ich nicht. Als Werbungskosten kann man Krankheitskosten nur absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, also zum Beispiel durch den Beruf bedingt sind oder auf dem Arbeitsweg passieren. Aber natürlich nur das, was die Krankenkassen nicht zahlen.
Ich glaube, dass der Begriff Werbungskosten in der Fragestellung nur steht, weil das die Bezeichnung ist, die man kennt, wenn es darum geht, als Privatperson irgendwas steuerlich geltend zu machen, das sind ja meistens Werbungskosten. Ich denke, dass die Frage ansonsten schon darauf abzielt, zu fragen, ob man das überhaupt irgendwie absetzen kann.
Du schreibst ja, man könne Rezeptgebühren oder Igel-Leistungen absetzen. Als was denn? Das würde mich wirklich mal interessieren. ich habe nämlich auch mal einen Steuerberater gefragt, ob ich Medikamentenkosten absetzen kann und er hat mir in etwa die Antwort gegeben, die ich oben beschrieben habe, nämlich dass das nur für verordnete Medikamente gilt und erst ab einer gewissen Grenze, die in meinem Fall illusorisch hoch liegt.
Wenn du da mehr weißt und doch Wege kennst, solche Kosten abzusetzen, wäre es natürlich prima, wenn du verrätst, als was und wie du das absetzt!
Zitronengras hat geschrieben:Du schreibst ja, man könne Rezeptgebühren oder Igel-Leistungen absetzen. Als was denn? Das würde mich wirklich mal interessieren. ich habe nämlich auch mal einen Steuerberater gefragt, ob ich Medikamentenkosten absetzen kann und er hat mir in etwa die Antwort gegeben, die ich oben beschrieben habe, nämlich dass das nur für verordnete Medikamente gilt und erst ab einer gewissen Grenze, die in meinem Fall illusorisch hoch liegt.
Du kannst sowas als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn eine gewisse zumutbare Belastung überschritten wird. Das kann bei Brillen oder/und Zahnersatz durchaus je nach Einkommen der Fall sein. Nur Rezeptgebühren oder IGel-Leistungen alleine liegen im Normalfall nicht darüber.
Aber zusammen mit anderen Dingen kann man schon mal über die Grenze kommen. Ich habe letztes Jahr nicht so viel verdient. Daher war meine Zahnarztrechnung in meiner diesjährigen Steuererklärung weit über meiner zumutbaren Belastung.
Ich lese den Ursprungspost schon so, dass es um Werbungskosten geht. Vielleicht kann sich der Thread-Ersteller noch mal dazu äußern. Werbungskosten sind ja deswegen interessanter, weil es da keine zumutbare Belastung gibt. Aber man kann solche Dinge eben als Werbungskosten nur dann absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beruf stehen.
blümchen hat geschrieben:Aber zusammen mit anderen Dingen kann man schon mal über die Grenze kommen. Ich habe letztes Jahr nicht so viel verdient. Daher war meine Zahnarztrechnung in meiner diesjährigen Steuererklärung weit über meiner zumutbaren Belastung.
Danke! Ich habe hier einen Rechner für diese zumutbare Belastung gefunden. Ich habe das gleich mal für mich durchgerechnet und als Kinderlose komme ich da auf über 2000 Euro, da komme ich leider nicht ansatzweise hin mit meinen Gesundheitsausgaben. Gemein. Aber gut zu wissen, wie das berechnet wird, vielleicht braucht man es doch irgendwann mal.
blümchen hat geschrieben:Ich konnte übrigens meine prophylaktische Zahnreinigung als Sonderausgaben zusammen mit einer anderen heftigen Zahnarztrechnung, die über der zumutbaren Belastung lag, absetzen.
Da hast du Glück gehabt. Denn die Zahnreinigung geht eigentlich nicht, völlig egal ob du über der zumutbaren Belastung liegst oder nicht. Schließlich ist eine Zahnreinigung im eigentlichen Sinn keine Behandlung einer Erkrankung und fällt damit niemals unter unzumutbare Krankheitskosten. Aber es ist natürlich wie bei allen steuerlichen Dingen. Je nach Finanzbeamten gehen auch mal Dinge durch, die man gar nicht absetzen darf und beim nächsten mal werden die klarsten Sachen bemängelt.
blümchen hat geschrieben:Werbungskosten sind ja deswegen interessanter, weil es da keine zumutbare Belastung gibt. Aber man kann solche Dinge eben als Werbungskosten nur dann absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beruf stehen.
Es gibt da schon eine Art Pauschalbetrag, der schon mit eingerechnet ist und wenn man genau weiß, dass man da nicht drüber kommt, lohnt es sich eigentlich nicht die Belege einzureichen. Quelle: Mein Steuerberater.
Das interessante ist aber, dass unter diesen Posten ganz viele Ausgaben fallen, von der Arbeitskleidung über das beruflich genutzte Handy bis zum Arbeitszimmer. Von daher geben wir immer alle Ausgaben an und bisher hat das auch immer irgendwie funktioniert. Ich habe immer Geld zurück bekommen.
Wenn du eh eine Steuererklärung abgibst, macht ja nicht jeder, ist es kein großer Aufwand einfach die entsprechenden Belege beizulegen, aber extra eine Steuererklärung abgeben wegen der neuen Brille lohnt sich wahrscheinlich nicht, also alleine vom Zeitaufwand.
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