Krankmeldung im Krankengeldbezug
Herr A. hatte einen schweren Arbeitsunfall. Deswegen ist Herr A. schon längere Zeit krank geschrieben. Mittlerweile entfällt auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, der ja nur sechs Wochen abdeckt. Herr A. bezieht zur Zeit also Krankengeld.
Herr A. hat natürlich regelmäßige Termine bei seinem behandelnden Arzt. Vorerst ist auch nicht absehbar, wann Herr A. wieder arbeiten gehen kann. Bis zur 6. Krankheitswoche hat der Arzt Herrn A. auch eine Krankmeldung ausgestellt, die Herr A. auch fristgemäß seinem Arbeitgeber hat zukommen lassen. Der Arzt sagt aber, da Herr A. ja nun keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber mehr hat, braucht er auch keine Krankmeldung für den Arbeitgeber mehr. Deshalb füllt der Arzt halt nur monatlich die Meldung an die Krankenkasse aus.
Mit dem Arbeitgeber steht Herr A. allerdings regelmäßig telefonisch in Kontakt und der Arbeitgeber ist auch darüber informiert, dass Herr A. noch auf nicht absehbare Zeit nicht arbeiten können wird. Nun hatte Herr A. aber heute eine Abmahnung im Briefkasten. Sein Arbeitgeber teilt ihm mit, dass er ja keine offizielle Krankmeldung vor gelegt hat.
Wie kann sich Herr A. nun am besten Verhalten? Und stimmt es, dass der Arzt nach den ersten sechs Wochen der Erkrankung keine Krankmeldung mehr ausstellen braucht, da der Arbeitnehmer eh keinen Lohn mehr durch den Arbeitgeber bekommt? Oder hat der Arbeitgeber Recht, der auf eine offizielle Krankmeldung pocht?
Es ist definitiv korrekt, dass der Arzt keine Krankmeldung für den Arbeitgeber mehr auszustellen braucht, wenn der Patient Krankengeld bezieht. Denn dann hat der Arbeitgeber ja keine Leistungen mehr und deshalb muss auch keine Krankmeldung mehr vorgelegt werden. Kann es vielleicht sein, dass der Mitarbeiter eine Krankmeldung unterlassen hat, vielleicht die letzte?
Ich würde bei dem Arbeitgeber anrufen oder vorbei gehen und das Gespräch suchen. Es ist normal, dass keine Krankmeldung mehr eingereicht wird, wenn man länger als 6 Wochen erkrankt ist und das müsste ein Arbeitgeber auch wissen. Vielleicht fehlt ihm also eine Krankmeldung für den Zeitraum der 6 Wochen, das sollte man abklären. Ich denke, dass man das in einem Gespräch sicherlich lösen kann.
Das Ganze kommt mir doch sehr komisch vor. Wenn der Arzt eine Krankmeldung ausschreibt, dann erhält man ein Formular mit drei Zetteln. Die Krankschreibung für den Arbeitgeber, für die Krankenkasse und eine Durchschrift für sich selbst. Alle sind abzusenden. Auch wenn nun die Entgeltfortzahlung vorüber ist, ist der Arbeitgeber zu benachrichtigen mittels einer Krankmeldung. Somit ist die Abmahnung gerechtfertigt.
Der Arbeitgeber hat zwar keine Lohnfortzahlung mehr zu leisten, muss aber dennoch über die andauernde Krankschreibung informiert werden. Dafür ist ja ein Teil der mehrteiligen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht nun mal ein Vertragsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft einbringt. Kann er dies nicht, ist es laut den meisten Arbeitsverträgen durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Ich selber war auch schon in der Krankengeldzahlung, habe dennoch immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten. Von daher ist die Abmahnung sicherlich rechtlich korrekt einzuordnen.
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