Geringere monatliche Einkünfte nach Arbeitsunfall

vom 16.12.2016, 10:12 Uhr

A ist Familienvater und arbeitet in einem Produktionsbetrieb. Er arbeitet in Schichtarbeit. A hatte vor 3 Wochen einen Arbeitsunfall an einer Maschine, die einen Defekt hatte. A bekommt immer Mitte des Monats die Lohnabrechnung und hat festgestellt, dass er schon für die letzte Novemberwoche sehr viel weniger Geld in der Abrechnung stehen hat, als er sonst verdient. Erstmal sind keine Schichtzulagen und dann fehlt auch noch die Prämie, die er sonst immer erarbeitet. Für ihn ist das viel Geld und da er wohl auch den ganzen Dezember noch krank sein wird, befürchtet er, dass er dann in der nächsten Abrechnung noch sehr viel weniger Geld hat, wenn es im November schon auffallend weniger ist mit einer Woche Krankzeit durch den Arbeitsunfall.

A hat gehört, dass ihm durch einen Arbeitsunfall kein Verlust entstehen darf, weil er ja auch nicht Schuld an dem Unfall war. Kann A die Differenz von dem durchschnittlichen Lohn, den er sonst hat vom Betrieb oder der Berufsgenossenschaft bekommen? Muss er das beantragen? Oder muss er sich mit weniger Geld abfinden? Was ist, wenn er mehr als 6 Wochen krank sein wird? Das Krankengeld ist ja noch weniger. Wird er da einen Ausgleich bekommen können?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Annahme, dass kein Verdienstausfall vorliegen darf in jedem Fall ist nicht richtig. Darunter fällt nur das Grundgehalt, Schichtzulagen und Prämien fallen nicht darunter und müsse auch nicht gezahlt werden bei einem Arbeitsunfall bzw. werden dann auch anders besteuert.

Die Erfahrung habe ich selbst im Beschäftigungsverbot gemacht bei meiner Schwangerschaft. Auf einmal wurden die Schichtzulagen komplett besteuert und damit hatte ich jeden Monat 200 Euro netto weniger in der Tasche. Leistet man die Schichten tatsächlich durch seine Anwesenheit, dann besteht darauf ein Freibetrag. Erhält man diese einfach nur so, dann werden diese voll besteuert und schon das macht sich auf der Abrechnung bemerkbar.

Nach einem Arbeitsunfall wird auch kein Krankengeld gezahlt, sondern Verletztengeld. Das sind 80% des durchschnittlichen Bruttogehalts und nicht nur 67% wie beim Krankengeld. Damit das auch gezahlt wird braucht es einen Zahlschein der vom Arzt ausgefüllt wird und an die Krankenkasse übersendet werden muss. Diesen kann man über den Arbeitgeber erhalten oder man kümmert sich über die Krankenkasse selbst darum. Erst wenn das eingegangen ist, wird auch das Verletztengeld ausgezahlt, von alleine passiert dort gar nichts.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Bei der Lohnfortzahlung werden Zuschläge wie z.B. Schicht- Sonn- und Feiertagszuschläge nicht berücksichtigt. Daher ist es schon korrekt, dass A unter Umständen wesentlich weniger Geld von seinem Arbeitgeber bekommt. im Prinzip erstreckt sich Lohnfortzahlung auf den Grundlohn.

Beim Verletztengeld hingegen müssen solche Zuschläge bei der Ermittlung des Betrags berücksichtigt werden, beim Krankengeld ist dies nicht der Fall. Beide Entgeltersatzleistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, das heißt dass diese zunächst ohne Steuerabzüge ausgezahlt werden, diese jedoch bei der Ermittlung der zu zahlenden Jahressteuer dem Verdienst zugerechnet werden. A hat dann also nicht nur weniger Geld für die Zeit, in der er arbeitsunfähig war, er darf dann eventuell noch eine Nachzahlung bei der Steuererklärung erwarten.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich hatte auch einen Arbeitsunfall, das Gehalt wird bis zu 6 Wochen als Entgeltfortzahlung gezahlt. Zuschläge werden dabei nicht berechnet, da man diese auch nicht erbracht hat. In aller Regel bekommt man aber ständige Zuschläge, wie ich zum Beispiel Pflege-Zuschlag und Erschwerniszuschlag, weitergezahlt.

Problematisch wird es erst nach den 6 Wochen, denn dann werden diese Zuschläge anteilig berechnet. Je nach Arbeitgeber erhält man auch Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber, sodass die Zuschläge wie Feiertag oder Nachtzuschläge etwas aufgehoben werden. Des Weiteren gibt es in vielen Tarifverträgen einen Krankengeldzuschuss auch nach der Entgeltfortzahlung.

Aber an sich kann ich nur bestätigen, dass man schon Verluste in den Einnahmen hat, wenn man einen Arbeitsunfall hat. Es wird in der Gesellschaft immer wieder darüber geredet, dass im Gegensatz zum Krankengeld man mehr Geld hat, da 80 % ausgezahlt werden und auch aus den letzten 12 Monaten die Zuschläge und Einmalzahlungen mit berücksichtigt werden. Aber so ganz abgesichert ist man nicht. Krank darf man einfach nicht werden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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