Umschuldung des Baukredites vor Ablauf der Vertragszeit?
Wir haben die Baufinanzierung unseres Hause mit der Sparkasse abgeschlossen. Eine damalige Freundin hat dort gearbeitet und uns beraten, was leider ein großer Fehler war. Wir waren einfach blauäugig und haben ihr vertraut.
Inzwischen haben wir durch Gespräche mit anderen Leute mitbekommen, dass wir weitaus mehr als andere an Zinsen zurückzahlen müssen und wir keinen guten Deal gemacht haben. Daher überlegen wir nun, dass wir vor dem eigentlichen Umschuldungszeitpunkt umschulden und die Strafe dafür in Kauf nehmen. Ich habe mal gehört, dass man mit 1% der aktuellen noch offenen Summe rechnen muss? Ist das korrekt? Ist es denn möglich vor dem eigentlichen Umschuldungstermin bei einer neuen Bank etwas abzuschließen?
Das ist eine Frage, welche ohne Kenntnis der Vertragsdetails (z.B. wie hoch die Restschuldsumme ist, die Restlaufzeit, die bisherige Laufzeit) gar nicht zu beantworten ist. Auch ist das allgemein ein komplexes Thema, weil hier sogar Banken falsch "beraten" und es unabhängige Berater gibt, die davon leben, Leute wie dich zu beraten.
Ich kann dich aber beruhigen! Wenn du den Kredit über 12, 15 oder mehr Jahre abgeschlossen hast, dann kannst du nach 10 Jahren kündigen, ohne eine Strafzahlung zu erwarten. Solltest du vorher aussteigen, dann vergewissere dich, ob du Sonderzahlungen vereinbart hattest. Wenigstens die sollte man aus der Vorfälligkeitsentschädigung herausrechnen. Ob es sich dann eben lohnt oder nicht, kann man so aber natürlich gar nicht beurteilen.
timbo007 hat geschrieben:Ich habe mal gehört, dass man mit 1% der aktuellen noch offenen Summe rechnen muss? Ist das korrekt?
Das mit dem 1 Prozent trifft nicht auf Immobilienfinanzierungen zu, sondern auch Verbraucherkredite - also klassische Konsumkredite für Auto, Wohnungseinrichtungen. Für Sonderzahlungen bzw. vorzeitige Kompletttilgung werden dabei höchstens 1 Prozent (bei Restlaufzeit > 1 Jahr) bzw. 0,5 Prozent (Restlaufzeit < 1 Jahr) fällig. Die meisten Sparkassen verzichten übrigens auf eine solche Gebühr. Aber egal (für dich).
Das Vorfälligkeitsentgelt bei vorzeitiger Ablösung einer Immobilienfinanzierung wird m.E. individuell berechnet. Das musst du dir ausrechnen lassen. Es kann gut sein, dass sich eine vorzeitige Ablösung gar nicht oder kaum lohnt. Aber da muss man halt genau nachrechnen. Das hängt natürlich auch vom Alternativangebot ab, auf das du dann zurückgreifen würdest...
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