Maske im Auto Ordnungswidrigkeit?

vom 27.04.2020, 11:30 Uhr

RavenThunder hat geschrieben:Außergewöhnliche Zeiten verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen, vielleicht einfach mal ein paar Regeln nicht durchsetzen, klappt in anderen Bereichen ja auch wunderbar.

Es ging darum, dass das Tragen der Maske 60 Euro Bußgeld nach sich zieht. Also genau das Gegenteil von Verweigerung, eine Maske zu tragen. Und genau das ist wieder nicht in den Nachrichten gemeldet worden, vor allem zu Zeiten, wo sich Verkehrsreglen und Bußgeldkataloge justament aktualisiert haben. Gestern Abend kam ja die Hiobsbotschaft, dass für die Autofahrer sich gewaltig etwas geändert hat. Es drohen jetzt sogar Fahrverbote, Punkte in Flensburg, für Verstöße, die früher als Bagatelldelikte abgetan wurden. Aber es wurde ja auch einmal Zeit: So konnte die Falschparkrerei auf Radwegen ja nicht weitergehen.

Da hätte eine Meldung genau in diesen Zusammenhang gepasst: "...Übrigens, wenn Sie im Auto unterwegs sind, denken Sie daran, dass Sie ihre Coronavirusinfektionsverhinderungsmaske abnehmen, damit keine Sichtbehinderung durch beschlagene Brille entsteht und Sie gut von Blitzgeräten erfasst werden können. Denn das Tragen der Atemschutzmaske verstößt gegen das Niqabtrageverbot und kostet 60 Euro Bußgeld..." Aber wieder kein Sterbenswörtchen in den Nachrichten. Das ist der Anlass, hier einen Beitrag zu schreiben.

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