Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung übertragbar?

vom 17.04.2014, 21:26 Uhr

Mein Auto ist als Zweitwagen über meine Eltern versichert. Spätestens, wenn mein Bruder dann den Führerschein macht, wird es so sein, dass dieser dann einen Zweitwagen versichert bekommt. Ich würde dann auch irgendwann mein Auto selber versichern. Aber kann man die Schadensfreiheitsklasse dann auch übertragen oder muss ich dann ganz von vorne anfangen?

Da das Auto ja auf den Namen meines Vaters geht und ich nur in der Versicherung als "Mitfahrer" eingetragen bin, bin ich mir da nicht sicher. Wenn ich nun hingehe und mein Auto über mich selber versichere, kann ich dann die Prozente des Zweitwagens meines Vaters übernehmen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Grundsätzlich ist es möglich, Schadenfreiheitsrabatte zu übertragen. Die Bestimmungen variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft ein wenig, aber das wird man Dir dann schon sagen, wenn es so weit ist.

Es ist auch nicht wichtig, ob Du da als Mitnutzer des Fahrzeugs eingetragen ist oder nicht. Der Versicherungsnehmer, in dem Fall Dein Vater, tritt die Schadenfreiheitsrabatte an Dich ab und fängt dann mit einem neuen Zweitwagen normalerweise von vorne wieder an. In welcher Schadenfreiheitsklasse das ist, unterscheidet sich auch von Gesellschaft zu Gesellschaft. Wenn Du bei der Gesellschaft bleibst, in der Ihr jetzt auch seid, lohnt sich, nachzufragen, ob man nicht beide Rabatte behalten kann. Manche Versicherungen sind da sehr kulant und machen so einiges möglich, wenn sie einen neuen Kunden bekommen können.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Übertragen kann man die Schadenfreiheitsrabatte schon, wenn du sie von einem Elternteil bekommst. Dafür verliert der Spender aber seinen Schadenfreiheitsrabatt und fängt wieder von vorne an. Ebenso kannst du nur soviel Rabatt übernehmen, wie du selber seit Führerscheinerwerb hättest bekommen können.

Wenn du vorhast bei der Versicherung deiner Eltern zu bleiben und dein Bruder da auch noch versichert werden soll, könnte es sich aber unter Umständen lohnen nachzufragen, was du bei einem kompletten Neuvertrag bezahlen müsstest, da es dann oft Rabatte der Versicherung gibt, wenn man dort mehrere Versicherungen abschließt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



In der geschilderten Konstellation wird das alles etwas schwierig. Du hast ja jetzt schon eine Zweitwagenversicherung über deinen Vater und diese willst du dann samt der Schadenfreiheitsklasse an deinen Bruder weitergeben. Schon das wird nicht funktionieren, weil dieser diese von kaum einer Versicherung anerkannt bekommt. Denn man kann höchstens so viele schadensfreie Jahre übernehmen, wie man auch im Besitz eines Führerscheins ist. Wenn du dich dann auch noch da draufhängen möchtest, dann haben wir ja schon einen Drittwagen im Spiel. Das müsste man sich dann mal genauer anschauen, wer mit welcher Regelung da besser und vor allem günstiger fährt.

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» fränki » Beiträge: 150 » Talkpoints: 41,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ist sogar recht einfach möglich. Natürlich ist aber die Zustimmung des jetzigen Versicherungsnehmers, also deines Vaters, nötig. Der kann dir die schadenfreien Jahre per vorgeschriebenem Formular auf deinen eigenen Versicherungsvertrag übertragen.

Allerdings werden dabei nur so viele angerechnet wie du selbst seit Erlangen des Führerscheins "erfahren" konntest. Das heißt, dass man mit fünf Jahren Fahrerfahrung nur höchstens fünf schadenfreie Jahre übertragen bekommen kann - in diesem Beispiel also die SF5. Du würdest dann also in der SF5 starten, was schon mal eine beachtliche Einsparung gegenüber einem "Neubeginn" bedeutet. Fahranfänger sollten deshalb immer nach Möglichkeit zunächst per Zweitwagenregelung unterwegs sein...und später die schadenfreien Jahre übernehmen. ;)

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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