Ist Facility Manager eine geschützte Berufsbezeichnung?

vom 15.04.2020, 10:33 Uhr

Ich dachte bis vor kurzem, das ein Facility Manager nur eine neudeutsche Bezeichnung für einen Hausmeister ist. Mir erklärte neulich aber jemand, dass es sogar eine Studienrichtung gibt, in der das Fach gelehrt wird. Ist Facility Manager eine geschützte Berufsbezeichnung? Braucht man zum Beispiel einen Meister oder einen Studienabschluss dazu, um ein Unternehmen für Facility Management aufzumachen? Oder darf sich jeder selbstständige Hausmeister Facility Manager nennen?

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Nein, der Begriff ist derzeit nicht geschützt und theoretisch darf sich jeder diesen Titel verleihen. Damit könnte man allerdings als zum Beispiel "normaler" Hausmeister mächtig auf die Nase fallen, denn die Aufgabenbereiche gehen erheblich über Hausmeistertätigkeiten hinaus und sind ohne einschlägige Ausbildung kaum zu bewältigen. Tatsächlich übernehmen diese oftmals überhaupt keine Hausmeistertätigkeiten, weil sie mit ihren Aufgaben bereits vollständig ausgelastet sind.

Im Prinzip sind es Allrounder in allen Bereichen, die mit der Gebäudeverwaltung zu tun haben. Die Tätigkeit erfordert rechtliche Kenntnisse, Kenntnisse über ökologische, energietechnische und wirtschaftliche Belange rund um das Objektmanagement, sowie die Fähigkeit, die Haus- und Grundstücksverwaltung zu übernehmen. Aber sie übernehmen auch hausmeisterliche Tätigkeiten, insofern machbar. Dennoch ist ein Hausmeister im Umkehrschluss weit davon entfernt, ein Facility Manager zu sein.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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