Kindergarten wegen Corona geschlossen - Entgeltfortzahlung?

vom 13.03.2020, 13:48 Uhr

Derzeit schließen ja immer mehr Schulen und Kindergärten. Noch sind wir nicht betroffen, aber ich denke das ist nur eine Frage der Zeit. Dann wäre eine Betreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet und der Weg zur Arbeit stände in Frage. Wer von euch ist schon betroffen und gab es hier schon Aussagen dazu, ob es zu Entgeltfortzahlungen kommt oder wie man sich verhalten soll?

» timbo007 » Beiträge: 950 » Talkpoints: 1,27 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Bei uns gibt es schon die klare Regelung dass Kindergärten und Schulen bis zu den Osterferien geschlossen bleiben. Im Fall meines Arbeitgebers erhält jeder Elternteil ohne alternative Betreuungsmöglichkeit 10 zusätzliche Tage Sonderurlaub. Bei uns gibt es also keine größeren Probleme von Seiten des Arbeitgebers, allerdings arbeite ich auch im öffentlichen Dienst. Ich kann mir schon vorstellen, dass Arbeitnehmer gerade bei kleineren Betrieben/ Arztpraxen & Co. da nicht immer auf so großes Verständnis / Entgegenkommen von ihrem Arbeitgeber hoffen können.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


EngelmitHerz hat geschrieben:Im Fall meines Arbeitgebers erhält jeder Elternteil ohne alternative Betreuungsmöglichkeit 10 zusätzliche Tage Sonderurlaub. Bei uns gibt es also keine größeren Probleme von Seiten des Arbeitgebers,

Als wenn 10 Tage reichen werden. Richtet doch einfach mal den Blick nach China. Die haben vorgemacht wie es geht und was nötig ist um die Pandemie einzudämmen. Da ist doch seit fast 8 Wochen ganz viel abgeriegelt. Da kommst du mit deinen 10 Tagen nicht weit.

Grundsätzlich besteht derzeit eine Dienstpflicht. Also du bist verpflichtet deine vertraglich zugesicherte Arbeit auch abzuleisten. Für die Kinderbetreuung ist der Arbeitgeber nicht in erster Linie verantwortlich. Natürlich sind geschlossene staatliche Einrichtungen eine Ausnahmesituation und man kann dich schlecht zwingen kleine Kinder alleine zu Hause zu lassen. Aber solange es eine Möglichkeit der Betreuung gibt, musst du zur Arbeit erscheinen. Und die Möglichkeiten gibt es ja bisher noch.

Und wer für den dringend notwendigen Betrieb des Staates gebraucht wird, für den werden Lösungen gefunden und bereitgestellt. Alle anderen sollen einfach zu Hause bleiben. Hier heißt es dann eigentlich erst einmal unbezahlte Freistellung, sofern der Arbeitgeber sich nicht kulant zeigt. Wer keine Arbeit ableistet kriegt auch keinen Arbeitslohn.

Ich gehe aber davon aus, dass sich hierfür demnächst irgendeine staatliche Lösung finden wird um entweder die freigestellten Arbeitnehmer direkt zu unterstützen oder die Arbeitnehmer soweit zu entlasten, dass sie ihren Angestellten trotzdem weiter einen Lohn bezahlen auch wenn dieser vielleicht geringer ausfällt als sonst.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Als wenn 10 Tage reichen werden. Richtet doch einfach mal den Blick nach China. Die haben vorgemacht wie es geht und was nötig ist um die Pandemie einzudämmen. Da ist doch seit fast 8 Wochen ganz viel abgeriegelt. Da kommst du mit deinen 10 Tagen nicht weit.

Ich habe das jetzt speziell auf meine Situation bezogen. Meine Tochter ist bereits 13 und könnte auch gut mal ein paar Tage alleine zu Hause bleiben. Ich werde also selbst die 10 Tage wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen müssen.

Nächste Woche habe ich geplant Urlaub und ich habe auch noch genug Überstunden und könnte problemlos bis zu 30 Stunden ins Minus gehen. Sprich ich bekomme locker insgesamt 25-30 freie Werktage zusammen falls ich sie bräuchte. Meine Kolleginnen haben ähnlich viele Überstunden und uns wurde auch gesagt, dass es bei aufkommenden Problemen eine Lösung geben wird. Von dem her mach ich mich da jetzt erstmal gar nicht verrückt.

Abgesehen davon ist mir aber durchaus bewusst, dass es mit Sicherheit in den seltensten Fällen so unkompliziert zu Regeln ist wie bei meinem Arbeitsplatz. Ich habe heute auch schon in den Nachrichten gesehen, dass einigen Arbeitnehmern nun auch schon Homeoffice ermöglicht werden kann/konnte. Das ist natürlich auch keine Pauschal-Lösung, aber immerhin für so manchen vielleicht eine Option.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



EngelmitHerz hat geschrieben:Ich habe das jetzt speziell auf meine Situation bezogen. Meine Tochter ist bereits 13 und könnte auch gut mal ein paar Tage alleine zu Hause bleiben. Ich werde also selbst die 10 Tage wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen müssen.

Wohl nicht, denn diese Regelung gilt nur für Beamte mit Kindern unter 12 Jahren. Da dein Kind bereits darüber ist, fällst du nicht darunter. Entsprechend wirst du nicht auf dieser Tatsache freigestellt, sondern durch den Notbetrieb. Aktuell macht es keinen Unterschied warum man Zuhause sitzt, wird hinterher eingebucht wird bei vielen das Erwachen kommen wenn sie nicht am Notbetrieb teilgenommen haben.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Wohl nicht, denn diese Regelung gilt nur für Beamte mit Kindern unter 12 Jahren. Da dein Kind bereits darüber ist, fällst du nicht darunter.

Da muss man dann mal schauen. So wie es derzeit läuft und wie ich es hier bei vielen Beamten sehe, scheint es da im Gegensatz zu den meisten anderen Angestellten erst einmal wirklich ziemlich unkompliziert zu laufen. Behörden bleiben ja teilweise offen, vieles geht im Home-Office und die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten im Home-Office ist bisher bei uns auch noch relativ lax oder wird gar nicht kontrolliert. Ob das natürlich so bleibt und in jedem Bundesland ähnlich locker geregelt wird, wird man noch sehen müssen.

Für viele normale Angestellte wird das sicherlich nicht so einfach gehen, da die keinen Staat oder kein Land haben, welche derzeit daran gelegen sind nicht auch noch zusätzliche Probleme mit ihren Mitarbeitern zu haben. Zumal ja ein Chef in der Privatwirtschaft viel mehr auf die Ausgaben achtet als irgendwelche staatlichen Behörden und Ämter.

Deswegen ja der Verweis, dass normale Angestellte wohl kaum mit den 10 Tagen hinkommen werden und man dann sicherlich sehen muss, so wie du es gesagt hast, ob es dann nicht einfach mit Minusstunden ausgeglichen wird, die irgendwann nachgearbeitet werden müssen oder Mitarbeiter in den Zwangsurlaub geschickt werden und dann später keinen Urlaub mehr über haben oder eben gleich gekündigt werden.

Da kann man derzeit eigentlich froh sein, wenn man in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, wo es noch eher wie immer läuft oder man eben bei der öffentlichen Hand angestellt ist. Da braucht man zumindest nur wenig Existenzssorgen haben.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Es gibt doch schon einen Gesetzentwurf, dass Eltern, denen die Kinderbetreuung weggebrochen ist, Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten sollen. Dieser soll sich das Geld vom Staat erstatten lassen können. Und man kann nicht sagen, dass die Regierung schludert. Alle drei erforderlichen Lesungen sollen am Mittwoch im Bundestag stattfinden und der Bundesrat soll am Freitag dran sein.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Da muss man dann mal schauen. So wie es derzeit läuft und wie ich es hier bei vielen Beamten sehe, scheint es da im Gegensatz zu den meisten anderen Angestellten erst einmal wirklich ziemlich unkompliziert zu laufen. Behörden bleiben ja teilweise offen, vieles geht im Home-Office und die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten im Home-Office ist bisher bei uns auch noch relativ lax oder wird gar nicht kontrolliert. Ob das natürlich so bleibt und in jedem Bundesland ähnlich locker geregelt wird, wird man noch sehen müssen.

Von "Locker" kann ich ehrlich gesagt nicht berichten, dass der Kindergarten etc. zu ist, trifft hier teilweise bereits seit Montag zu. Die Entscheidung, dass der Beamte Zuhause bleiben darf mit 10 Tagen auf Bezüge kam erst am Donnerstag Rückwirkend. Die neuste Anweisung ist, 10 Tage mit Kindern unter 12 Jahren wenn keine andere Betreuung möglich ist - danach ohne Bezüge. Wir sind im Notbetrieb d.h. es dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Personen auf einmal im Amt sein, pro Büroblock maximal 2 je nach Stelle. Wer nicht am Notbetrieb teilnehmen kann nur durch fehlende Kinderbetreuung, der steht ohne Bezüge dar. Und wie gesagt, das Kind muss unter 12 Jahren sein oder wenn darüber dann Behindert, die Voraussetzungen die es ebenfalls für die üblichen jährlichen 9 Tage Sonderurlaub für Kind krank gibt. (Übrigens auch ein Unterschied zur freien Wirtschaft auch eine Alleinerziehende hat ebenfalls maximal 9 Tage unter Fortzahlung der Bezüge Anspruch auf Kind krank keine 20 Tage).

Heimarbeit? Echt nett Sache, meine Heimarbeit ist genehmigt gewesen auf den 1.3. die Sachen wurden nicht einmal mehr ausgeliefert, da alles für den "Notfall" wenn ein Amt in Quarantäne geht gehortet wird und wurde. Die bereits einen Platz haben und hatten, können aufgrund der Masse und der Loginserverkapazität nicht einloggen. Von daher bringt das in meinem Bereich mal einfach gar nichts derzeit.

Wie es nach diesen 10 Tagen aussieht, kann noch niemand sagen faktisch ist jedoch, jeder Beamte der ein Kind über 12 Jahre hat oder Kinderlos ist, hat derzeit im Wechsel mit seinen Kollegen den Notbetrieb sicherzustellen. Die mit Kindern unter 12 Jahren, sind bis 30.03. aktuell ausgenommen, und haben danach gewohnt im Betrieb mitzulaufen bzw. es wird auch davon ausgegangen, dass viele mit Urlaub überbrücken, da Ostern dann vor der Tür steht. Wer das nicht kann, dem werden vorher Urlaubstage und Überstunden abgezogen bevor es dort überhaupt eine Einzelfallregelung geben wird. Wir sind gerade erst am Anfang, wenn es also ungeschickt läuft stehst du im Mai ohne Jahresurlaub da und je nach Stundenkonto (Kappung kommt ja nun ebenfalls auf die 41 Stunden), nach der ersten Woche im Mai.

Lax ist es hier ebenfalls nicht, es wird von der Geschäftsstelle geprüft, ob du dich um eine Alternative Kinderbetreuung gekümmert hast. Also das mindeste was du noch machen musst ist, den Antrag auf die Notfallbetreuung stellen und die Ablehnung beim Dienstherren einzureichen und Papier schwarz machen, dass es derzeit nicht geht das Kind zu Partnern/Großeltern/Freunden/Verwandten zu geben. Nur wenn das eingereicht und nachgewiesen wird, wird es hinterher Einzelfallregelungen "im geringen Umfang" geben können.

Und damit sind sie bereits sehr gut raus, denn es bleiben nicht sonderlich viele Fälle übrig auf die das Zutreffend sein wird - hat man einen Partner/in im Haushalt lebend, wird man erst einmal darauf verwiesen und selbst wenn dieser Schicht arbeitet, es gibt kein Amtsschluss mehr man kann 24 Stunden am Tag das Amt betreten. Kommt dieser nach seiner, sagen wir mal Doppelschicht aus dem Gesundheitswesen heim, ist es zuzumuten, dass du dich hinterher ins Amt pflanzt und deine 3 Stunden die im Notbetrieb erforderlich sind, auch erfüllst.

Als Begründung warum es so lange gedauert hat mit der Entscheidung zu den 10 Tagen kam lediglich von oben, dass man sich mit anderen Behörden auf Landes- und Bundesebene abgestimmt hat für die Einheitliche Lösung. Also gehe ich davon aus, dass es ziemlich ähnlich wenn nicht sogar identisch gelöst wird/wurde. Zumindest kann ich aus sicherer Quelle sagen, dass das Amt für Wohnungswesen sowie die Kommunale Verwaltung hier die identische Anweisung erhalten haben. Im ersten Moment hört sich das alles schick an mit den 10 Tagen extra nur vergiss nicht, ein Beamter ohne Bezüge bekommt weder Kurzarbeitergeld noch Arbeitslosengeld - er hat Anrecht auf Versorgung aber eben nur, wenn er auch seinen Dienst leistet. Es kommt seit langem sogar das erste mal heraus, dass man eine Behörde ist und man mit seinem besonderen Dienst- und Treueverhältnis einberufen und verpflichtet wird, sonst wird diese Karte nie Offen ausgespielt.

Bei meinen Geschwistern ist es einfach geregelt worden von Seiten der privaten Arbeitgeber. Diese konnten direkt in Heimarbeit gehen oder die Kinder mit zur Arbeit bringen und haben nicht erst Nachträglich davon erfahren sondern bereits als sich das abgezeichnet hat, haben sich diese Arbeitgeber Gedanken gemacht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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