Kontrollaufforderung von der Polizei
Als ich heute morgen von der Arbeit nach Hause gefahren bin, wurde ich einmal wieder von der Polizei angehalten zur allgemeinen Kontrolle. Das passiert mir inzwischen so oft, dass ich mich gar nicht mehr wundere und schon wenn der Polizis am Fenster ist wandern die Papiere automatisch raus. Jetzt hab ich jedoch eine Kontrollaufforderung erhalten, da mein Bremslicht hinten Rechts nicht ging (das hat seit ewigkeiten einen Wackelkontakt drinnen und leichtes klopfen reperiert es wundersam) welches ich ihnen gestern auch präsentiert habe sowie das Abblendlicht vorne rechts, ist die Glühbirne mal wieder durch. Jetzt soll ich das ganze richten (lassen) und bis zum 28.04. an einer Polizeidienststelle, einer technischen Prüfstelle oder einer anerkannten Überwachungseinheit nach §29 StVZO. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich das an jeder Polizeistation in Bayern machen lassen oder in einem anderen Bundesland und den Zettel dann zu der Polizeistelle schicken, von der die Polizisten kamen die mich angehalten haben.
Mit der technischen Prüfstelle ist wohl der Tüv gemeint, Dekra oder wie sie alle heißen. Aber was sind die anerkannten Überwachungsorganisationen nach dem oben angebenen Paragrafen ? Und was würede passieren wenn ich das ganze nicht Fristgemäß einreiche ? Denn bislang steht auf dem Zettel drauf bei Verwarnung erteilt, oder Anzeige erstattet "Nein".
Bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich werde das schon Fristgemäß machen lassen und auch irgendwie bestätigen lassen aber mich würde die Konsequenzen einmal interessieren. Heute morgen war ich zu müde und ich glaube der Polizist hätte auch dumm geschaut wenn ich ihn gefragt hätte "was passiert wenn ich das nicht mache" und mir womöglich gleich eine Anzeige geschrieben.
Liebe Grüße
Sorae
Da musst Du Dir keine großen Sorgen machen - ich hatte da schon 3 mal durch, einmal wegen einer lange abgelaufenen AU, einmal wegen eines kaputten Rücklichtes und einmal wegen eines oxydierten Scheinwerfes.
Du musst dann nur zu irgendeiner Polizeidienststelle fahren und das war es. Meist kommt noch einer mit rausgelaufen, checkt das kurz und lässt Dich wieder gehen.
Bei der AU musst ich nur die Prüfbescheinung / Rechnung vorlegen, und konnte wieder fahren ohne das jemand geguckt hat. Das Rücklicht und den Scheinwerfer habe ich selber repariert, bin dann zur Polizei gefahren, hab den Zettel auf den Tisch gelegt den ich (beides Mal) von der Autobahnpolizei bekommen habe (die jedesmal 200 km von hier weg war) und er hat kurz nachgesehen ob der Scheinwerfer geht oder in dem anderen Fall dass das Rücklicht funktioniert.
Wenn Du es nicht fristgemäß machst kann es ein Bußgeld / Verwarngeld oder auch eine Stillegung geben, je nach Verstoß. Wenn die AU 2 Jahre überfällig ist oder der TÜV wird ja anders entschieden als wenn nur das Rücklicht nicht geht.
Bei mir stand das auf dem Zettel den mir die Autobahnpolizei gegeben hat.
Werd ich in der nächsten Woche auch machen lassen, ist vorne nur Birne tauschen und hinten mit dem Wackelkontakt hat letzten schon die Werkstatt nichts gebracht. Damit müssen sie sich halt zufrieden geben, dass es immer wieder einen leichten Klopfer braucht damit es wieder geht.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du auch nicht zu der Polizeistation gefahren die es dir ausgestellt hat. Aber war es denn im selben Bundesland wo du angehalten wurdest, und wo es dann abgenommen wurde ? Denn mir hat der Mann gesagt, dass ich es zwar in Hessen machen lassen kann, es danach aber an die Polizei in Bayern schicken muss damit sie es abhaken.
Und was sind diese anerkannten Überwachungsorganisationen ?
Liebe Grüße
Sorae
Ja, ich bin einfach zur nächstgelegene Wache gefahren. Ich wurde zweimal in Südhessen angehalten und hab dort den Wisch in die Hand bekommen - ich wohne in Niedersachsen und hab es dann hier kontrollieren lassen.
Beide Male hab ich dann das Zettelchen an die jeweilige Behörde gefaxt - dann war von dem der es kontrolliert hatte ein Stempel der Wache drauf und eine Unterschrift. Mir wurde aber beide Male gesagt, es wird von der Dienststelle an die andere geschickt - habe sicherheitshalber trotzdem den Wisch erst gefaxt und dann per Brief hingeschickt, man weiß ja nie .
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