Bei Privatrezept auf Design achten?

vom 08.12.2019, 21:06 Uhr

Es gibt ja unterschiedliche Rezepte, die man in der Apotheke einreichen kann. Grob unterscheidet es sich erst einmal in Kassen- und Privatrezepte. Bei den Privatrezepten ist es dann noch so, dass es unterschiedliche Designs gibt. Gerade bei den Rezepten im Längsformat merkt man es schon, dass da Ärzte gerne ihr eigenes Design verwenden, was zum Teil auch ganz gut aussieht. Allerdings muss ich sagen, dass mir alleine wegen der Einheitlichkeit die anderen Rezepte lieber sind, die kein besonderes Design haben.

Ich frage mich auch, ob die Patienten überhaupt auf das Design eines Rezeptes achten. Wenn ihr von eurem Arzt ein Privatrezept bekommt, achtet ihr dann auf das Design des Rezeptes oder ist euch das eher egal? Wie wäre es für euch, wenn ihr noch keine Privatrezepte bekommen habt? Wäre das etwas, auf das ihr achten würdet oder nicht?

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich kann mich tatsächlich herrlich über das Design von so ziemlich allem aufregen. Auch wenn alle anderen um mich herum meinen, dass das doch nun wirklich egal sei, kommt von mir gerne mal ein "das müsste aber trotzdem nicht so hässlich sein!". :lol:

Rezepte waren davon aber bisher noch nicht betroffen und ich wusste auch gar nicht, dass die überhaupt anders aussehen können oder dürfen als sie nun mal aussehen. In dem Fall wäre es mir aber tatsächlich völlig egal wie der Zettel aussieht, den ich in der Regel ja nur für ein paar Minuten in der Hand halte bevor ich ihn abgebe oder abschicke.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Cloudy24 hat geschrieben:Rezepte waren davon aber bisher noch nicht betroffen und ich wusste auch gar nicht, dass die überhaupt anders aussehen können oder dürfen als sie nun mal aussehen.

Gerade bei Privatrezepten gibt es nur ein Mindestmaß, was diese enthalten müssen. Da muss drauf stehen, wer verordnet, für wen verordnet wird und was verordnet wird. Für die äußere Form dagegen gibt es keine Vorschriften. Da reicht theoretisch auch die Rückseite eines Kassenzettels oder ein weißes Blatt. Man kann auch einfach ein normales Kassenrezept drucken und das an Patienten ausgeben. Das ist für die Einlösung egal und auch beim Einreichen bei den Krankenkassen spielt das keine Rolle.

Von daher darf man da auch als Arzt, wenn man denn will ein eigenes Design für so ein Rezept entwerfen. Die Frage ist ja nur, ob das nun wirklich notwendig ist und auch ob es nicht günstiger ist, einfach schon fertige Rezepte zu benutzen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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