Urlaubsanspruch und Betriebswechsel mitten im Jahr

vom 06.09.2019, 10:58 Uhr

Herr A hat in seinem jetzigen Betrieb in dem er arbeitet gekündigt. Sein letzter Arbeitstag ist der 15. August. Nur hat er bis dahin den Urlaubsanspruch des gesamten Jahres in Anspruch genommen. Denn er hat im Mai seinen gesamten Urlaub für das Jahr genommen.

Wie wird das nun in der Regel gehandhabt? Wird im neuen Betrieb dann kein Urlaubsanspruch mehr bestehen oder wird der Urlaub von August bis Ende des Jahres von seinem Lohn abgezogen, dass ihm der Urlaub dann im neuen Betrieb noch bleibt? Gibt es die Möglichkeit, dass der neue Betrieb dann keinen Urlaub mehr vergibt und wie wird das dann berechnet?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Gesamturlaub wurde bereits gewährt. In aller Regel wird der letzte Arbeitgeber für den neuen Arbeitgeber eine Bestätigung für die erteilten Urlaubstage ausstellen. Der Gesamturlaubsanspruch ist abgegolten, sodass kein Urlaub mehr zusteht. Sollte jedoch der Urlaubsanspruch bei dem neuen Arbeitgeber höher sein als beim alten Arbeitgeber, kann es vorkommen, dass die Differenz noch gegeben werden kann. Oder bei einigen Arbeitgeber kann man freie Tage besprechen, wenn man diese benötigt. Oder zumindest Überstunden nehmen. Ich denke für 4 Monate ist dies schon machbar, besonders weil man für das folgende Jahr den Urlaub besser aufteilen kann. Sollte man einen Urlaub noch geplant haben, sollte man einfach mal mit seinen neuen Chef reden, vielleicht gibt es dann eine einheitliche Regelung.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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