Wie lange dürfen Mieter im Haus das Wasser abstellen?

vom 18.09.2019, 11:43 Uhr

Also aktuell haben wir einen Fall im Haus, worüber ich mich wirklich aufregen kann. Da renoviert jemand seine Küche und offenbar geht der „Wasserhahn“ dort nicht, um nur bei sich das Wasser abzustellen. Der Vermieter weiß bescheid und es wird sich nach dessen Urlaub aber erst darum gekümmert.

Also fragte der besagte Mieter X uns im Haus, ob es Okay ist, wenn er mal kurz das Wasser abstellt. Alle waren einverstanden. Aus kurz wurde dann jedoch 90 Minuten. Das zweite Mal wenige Tage später waren es ebenfalls 80 Minuten und das dritte Mal hat er es erst gar nicht gesagt, sodass ich über 145 Minuten kein Wasser hatte und später arbeiten musste, wo ich mich dann tierisch aufgeregt habe.

Auch andere Nachbarn sind unzufrieden und konnten nicht das Essen für die aus der Schule kommenden Kinder machen usw. Nun meinte der besagte Mieter aber, er hat bescheid gesagt und damit sei die Sache für ihn damit auch erledigt. Doch so einfach kann ich mir das bei den Zeitspannen nicht vorstellen. Zumal er stets nur am selben Tag bescheid gesagt hat und einmal eben gar nicht.

Gibt es da Eures Wissens nach eine rechtliche Grundlage oder mietrechtliche Grundlage, wie lange das Abstellen des Wassers im Haus Okay ist oder ab wann das wirklich nicht in Ordnung ist? Ist mein Nachbar im Recht oder sind wir im Recht?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Auch ohne Jurist zu sein, könnte ich mir denken, dass das juristische Recht in dem Fall nicht auf Seiten des Mieters sein dürfte, der das Wasser unangekündigt abstellte. Da es sich wahrscheinlich nicht um einen Notfall, sondern eine planbare bauliche Maßnahme handelte, hätte ein Vermieter an dessen Stelle die Abstellung des Wassers frühzeitig ankündigen müssen. Vermutlich ist dieses Recht auch auf den Mieter anwendbar, der vom Vermieter das Okay bekommen hat. Interessant wäre, ob es dann am Mieter ist, sich um die Information für die anderen Mieter zu kümmern, oder ob es immer noch Vermieter-Sache ist.

So oder so, im ersten Fall und zweiten Fall wurde die Hausgemeinschaft unterrichtet und alles lief glatt, beim dritten Mal dann aber nicht. Das ist sicher sehr ärgerlich im Einzelfall, aber nun einmal passiert. Die Arbeiten dürften doch mittlerweile abgeschlossen sein, wen interessiert da noch, auf wessen Seite das moralische oder juristische Recht ist? Die Aussage, er hätte Bescheid gegeben, erscheint auch mir mehr als eine Schutzbehauptung oder Ausrede, aber ich würde einfach einen Haken hinter die Angelegenheit machen.

Persönlich finde ich ein bis zwei Stunden jetzt auch nicht so dramatisch, da hatte ich in der Vergangenheit bei dringenden Arbeiten am Rohrleitungssystem schon ganz andere Zeiträume in Wohnungen erlebt. Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen und kein Fass mehr aufmachen, wem nützt das noch? Er hat das sicher nicht gemacht, um irgendjemanden zu ärgern oder zu provozieren, sondern die Notwendigkeit wird gegeben gewesen sein. Mir erscheint es auch dezent skurril, als betroffener Nachbar die Zeit des Ausfalls Minuten genau zu protokollieren und zu stoppen. Was soll das bringen?

» Verbena » Beiträge: 4938 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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