Bedeutung von „Gekauft wie gesehen“ für den Käufer

vom 11.09.2019, 11:33 Uhr

Ich habe bei eBay einen Artikel entdeckt, der mich auch sehr interessieren würde, aber mich macht da ein Zusatz in der Artikelbeschreibung etwas stutzig, der da lautet: „Gekauft wie gesehen“. Was hat das denn überhaupt für eine Bedeutung und Auswirkung für den Käufer? Will man dadurch ein Reklamations- und Umtauschrecht ausschließen und hat so ein Passus überhaupt seine Daseinsberechtigung oder bindende Wirkung?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Klauseln wie, die von dir genannte "Gekauft wie gesehen" sind nur begrenzt wirksam. Sie gelten nur für Mängel die der Käufer bei einer für den Moment und seine Möglichkeiten zumutbaren Prüfung hätte erkennen müssen.

Dies gilt also für versteckte Mängel, selbstverständlich auch für arglistig verschwiegene Mängel, aber eben auch für solche Mängel, die er in dem Moment nicht überprüfen konnte. Ist dies der Fall,bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bestehen.

Wenn es sich also um einen online Kauf handelt und man außer Fotos nichts weiter hat, dann kann man es natürlich nicht weiter prüfen. Anders schaut es natürlich aus, wenn auf den Fotos schon zum Beispiel ein großer Kratzer erkennbar ist.

» Maysen » Beiträge: 475 » Talkpoints: 55,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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