Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit von Exvermieter
Ist ein ehemaliger Vermieter dazu verpflichtet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen oder ist es eine freiwillige Sache? Was ist, wenn ein ehemaliger Mieter diese Bescheinigung für einen neuen Vermieter benötigt? Kann man den Exvermieter dazu verpflichten? Wenn der ehemalige Vermieter für diese Ausstellung eine Gebühr verlangt, ist dies rechtens? Brauchtet ihr schon mal so eine Bescheinigung und habt ihr sie ohne Probleme bekommen?
Nein, der Vermieter ist nicht hierzu verpflichtet, hierzu gibt es ein Urteil vom BGH, denn dies war lange ein ungeklärter Streitpunkt. Es besteht keine nebenvertragliche Verpflichtung, die sich automatisch ergibt. Die einzige Ausnahme ist, wenn sich der Vermieter bereits im Mietvertrag hierzu verpflichtet hat.
Begründet wird dies damit, dass ein Mieter seine pünktlichen Mietzahlungen auch mit Quittungen belegen kann. Diese hingegen muss der Vermieter verpflichtend ausstellen, allerdings nur für die letzten 3 Jahre.
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