Wie verbindlich ist ein Kaufvertrag?

vom 02.09.2019, 09:52 Uhr

Bisher kannte ich es ja immer so, dass man wohl nahezu immer auch ein Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag hat, aber wie ist denn bei einem Auto? Also wenn ich zum Beispiel einen Kaufvertrag unterschreibe, noch nicht bezahle und es mir nach ein paar Tagen doch anders überlegen würde und zurücktreten möchte? Meint ihr so etwas kann funktionieren und spielt es dabei eine Rolle ob man ein Auto privat oder in einem Autohaus gekauft hätte?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also, grundsätzlich ist ein Kaufvertrag, wenn beide Willenserklärungen zustande gekommen sind verbindlich. Deine Willenserklärung ein Produkt, in diesem Fall Auto zu erwerben und die Willenserklärung des Verkäufers, dir das Auto zu überlassen gegen Summe xy.

Ich setzte jetzt voraus, das du in ein Autohaus gehst und nicht den kompletten Kauf über das Internet oder Telefon machst, denn dann handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft und hier steht dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bedingung dabei ist aber, du musst per Telefon oder online verbindlich bestellt haben.

Nehmen wir an, du hast beim Händler den Vertrag unterschrieben und zwei Tage später hast du es dir anders überlegt. Nun bestehen drei Möglichkeiten, wie ein Rücktritt zustande kommen kann:

1. Der Vertragspartner liefert nicht oder das vertraglich vereinbarte Auto ist unwiederbringlich verloren. Also bei einem gebrauchten Auto wenn dieses z. B. ausgebrannt ist oder dergleichen.

2. Die Leistung weicht von der Bestellung ab, er liefert also nicht vertragsgerecht.

3. Im Vertrag ist ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart. Ob der Autohändler so etwas im Vertrag hat, ist eher unwahrscheinlich aber nicht undenkbar.

Also wie du siehst, ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen und nicht mehr ohne Weiteres zu beenden. Natürlich könnte auch Wucher vorliegen oder andere "Verbrechen" doch dies scheint hier ja nicht gegeben.

Das Rücktrittsrecht nach den oben genannten Punkten trifft aber nur bei gewerblichen Anbietern zu. Im reinen Privatgeschäft gibt es so etwas nicht, deswegen immer nur Geld gegen Ware. Ein Rücktritt wäre lediglich bei Kulanz des Verkäufers möglich.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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