Kann ein Kind wegen Stubenarrest die Polizei rufen?
Immer häufiger konnte ich lesen, dass die „Regeln“ der Eltern oftmals sogar gerichtliche Nachteile mit sich bringen können. So gehört das Thema Freiheitsberaubung auch zu einer Thematik, die man offenbar als Elternteil beachten muss, wenn man seinem Kind Stubenarrest erteilt. Denn dies scheint durchaus eine mögliche Konsequenz zu sein, wenn es über einen gewissen Zeitrahmen geht.
Eine Bekannte von mir erteilt mit Vorliebe Stubenarrest, weil ihr derzeit noch keine kreativen Lösungen einfallen. Sie hat natürlich nicht die Schule verboten oder so etwas, sondern dann die Freizeit. Damit durfte der Nachwuchs nach der Schule sofort nach Hause kommen und eben nicht mehr raus. Mal in Kombination mit TV, Musik und Handyverbot.
Doch beim letzten Mal meinte der pubertierende Sprössling wohl, dass er die Polizei ruft, weil das Freiheitsberaubung sei. Meine Bekannte wiederum fand das lächerlich und meint, dass sie ja als Elternteil wohl selbst den Strafenkatalog festlegen kann und nicht der Staat. Doch da bin ich mir nicht mehr so sicher, wenn ich manche Medien, auch im Bezug auf Nachsitzen und Schule verfolge.
Ist es so, dass der Nachwuchs recht hat und auf Freiheitsberaubung zurück greifen kann, wenn sie Stubenarrest verteilt? Oder muss dafür eine gewisse Zeitspanne von Wochen beispielsweise in den Sommerferien berücksichtigt werden? Was glaubt Ihr oder wisst Ihr dazu?
Als Freiheitsberaubung sehe ich das nicht, denn das Kind kann sich ja in der Wohnung frei bewegen. Anders wäre es, wenn die Mutter es regelrecht in seinem Kinderzimmer einsperren würde. Aber der Gesetzgeber bleibt hier solange außen vor, wenn Hausarrest für einen kurzen Zeitraum verhängt wird. Da kann der Spross gern die Polizei anrufen und sein Problem erklären, aber es wird keine Folgen für die Mutter haben, wenn es um eine oder zwei Wochen Hausarrest geht.
Es kommt sicherlich sehr darauf an, wie man das Stubenarrest ablaufen lässt. Wenn man das Kind in einen Raum einsperrt und dann nur das Nötigste an Essen und Trinken gibt, dann ist das sicherlich etwas, was man auch als Kind anzeigen kann. Alles was eine Kindswohlgefährung ist, wird man geltend machen können. Allerdings sollte das in den meisten Fällen von Stubenarrest nicht der Fall sein, da man sein Kind ja dennoch versorgen wird und es sich frei in der Wohnung bewegen kann.
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