Wo und wie Verwandte suchen?
In Familie A müssen Erbschaftsangelegenheit geklärt werden. Da stehen teilweise Grundstücke, meist verpachtetes Ackerland, noch auf dem Urgroßvater. Teilweise ist eine Behörde auf der Suche nach Erbberechtigten, da es bei diesem Land um Tauschflächen wegen Autobahnbau geht. Diese Behörde begrenzt sich aber die Abfrage von Daten bei anderen Ämtern.
Da es innerhalb der Familie mit dem bisher bevollmächtigten Miterben Probleme gab, hat ein Großteil der Erbengemeinschaft einer anderen Person aus dem Familienkreis die Vollmacht erteilt, Entscheidungen beim Landtausch zu treffen bzw. Gelder anzunehmen und dann entsprechend dem Erbanteil weiter zu leiten.
Nun gibt es in der Liste der Erbberechtigten mehrere Personen, wo man gar nicht viel weiß. Eine Erbin scheint verschollen, scheinbar ausgewandert. Öffentliche Passagierlisten von deutschen Häfen gaben da kein Ergebnis. Der DRK Suchdienst soll noch kontaktiert werden, damit man da eventuell Hilfe bekommt. Aber wo könnte man noch kostenfrei im Internet recherchieren, um eventuell etwas für die Verwandten zu finden?
Ich würde es über die sozialen Netzwerke mal probieren. Dort gibt es örtliche Suchseiten oder deutschlandweite Suchseiten und da kann man sicherlich jemanden finden. Außerdem kann man auch das eigene Umfeld bemühen und diese können das dann teilen und vielleicht findet man so jemanden. Außerdem kann man direkt auch nach dem Namen suchen, wenn man den kennt. Ansonsten kann man natürlich auch auf den Behörden Anfragen stellen, aber das wird hier ja anscheinend schon gemacht. Wenn es um viel Geld geht kann man sicherlich auch jemanden anheuern, der die Suche für einen erledigt, einen Detektiv oder etwas in der Art.
Soziale Netzwerke bringen da nicht weiter. Denn bei einer Person ist der letzte Wohnort in Deutschland nicht bekannt. Wo soll man also ansetzen? Bei den anderen drei Personen, die noch gefunden werden müssten, sind bei einem Erben der Vorname nicht bekannt, bei den anderen beiden fehlen die Nachnamen und jeweils die Wohnorte.
Behörden fallen für die bevollmächtigte Person weg, da es mit Kosten verbunden ist. Die Vollmachten sind aber nur für eingehende Gelder und Entscheidungen zu Tauschflächen ausgestellt. Geldausgaben sollen also nicht getätigt werden in Form von Behördengebühren.
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