Rücksendekosten für defekte Ware trägt der Käufer?
Ich habe nun mittlerweile schon zum zweiten Mal eine Halogen Deckenlampe als defekt reklamiert und den Onlineshop darüber informiert und ein Retourenlabel erbeten. Dieses hat man mir dann auch per Mail zugesendet, aber darauf hingewiesen, dass nach neuesten EU-Richtlinien, immer die Käufer die Rücksendekosten zu tragen hätten und ich das Paket ausreichend frankieren solle.
Darüber war ich doch schon sehr erstaunt, weil ich das so gar nicht kenne. Gibt es denn wirklich da neue Regelungen, was den Rückversand und dessen Kosten anbelangt? Müssen jetzt wirklich Käufer generell selbst für die Retoure aufkommen oder hat der Onlineshop da etwas herumgeflunkert?
Dass man als Kunde mittlerweile die Rücksendekosten tragen muss, ist doch absolut nichts Neues. Ich hatte auch schon Fälle, wo ich die falsche Ware gesendet bekommen habe oder defekte Ware und dann selbst die Rücksendekosten tragen musste. Wenn ich mir die Händlerbewertungen bei Amazon durchlese, dann kommt das durchaus häufiger vor und löst dann damit Ärger bei den Kunden aus. Das ist für mich normal und eher eine Ausnahme, dass der Händler sich da kulant zeigt, daher verstehe ich die Aufregung und Diskussion bei diesem Thema gar nicht. Man kann sich doch schon vor dem Kauf über Rücksendekosten erkundigen.
Täubchen hat geschrieben:Dass man als Kunde mittlerweile die Rücksendekosten tragen muss, ist doch absolut nichts Neues... daher verstehe ich die Aufregung und Diskussion bei diesem Thema gar nicht.
So viel habe ich online zwar auch noch nicht gekauft, aber dennoch kenne ich es absolut nicht so, dass der Kunde bei defekter Ware die Rücksendekosten zu tragen hat. Ich habe letztes Jahr auch einen Großbild TV online gekauft und dieser wurde durch einen Spediteur geliefert. Der war zwar in Ordnung, aber wenn dieser sich als defekt erwiesen hätte, wie komme ich denn dann dazu, für die Kosten der Rücklieferung aufzukommen?
Ich habe mich da tatsächlich mal mit einem Marketplacehändler gezofft, der mir ein kaputtes Kleidungsstück geschickt hatte und meinte, dass ich dafür die Rücksendekosten tragen müsste. Ich habe mich damals bei Amazon beschwert, weil der Händler dabei ziemlich pampig geworden ist und Amazon hat mir bestätigt, dass ich durchaus im Recht bin, wenn ich die Kosten nicht tragen möchte. Im Netz wird diesbezüglich übrigens auf das BGB verwiesen § 439.
Ich kann schon nachvollziehen, dass man als Händler lieber seine Kunden dafür bezahlen lassen möchte, wenn diese etwas zurücksenden wollen. Oftmals werden sich 10 Teile in 5 Größen bestellt, anprobiert und dann geht es zurück und die Kosten soll der Händler die Kosten für den Spaß tragen, da kann ich schon verstehen, dass das nicht mehr jeder macht. Ich schicke so selten mal etwas zurück, dass mich das gar nicht stört, wenn ich da mal etwas zahlen muss.
Meiner Meinung nach haben die meisten Antwortenden das Thema nicht gelesen. Es geht hier nicht um Ware, die man (einfach weil man verschiedene Größen gekauft hat) wieder zurücksenden möchte, sondern um Ware die defekt ist.
Und hier sieht der Sachverhalt meiner Meinung nach ganz anders aus. Schließlich kann es durchaus sein, dass "Finanzscout" Versandkosten für den Versand der Ware zu sich nach Hause bezahlt hat. Nun packt derselbe die Ware aus und stellt fest, dass sie defekt ist. So kann ich doch als Käufer erwarten, dass der Verkäufer mir die Ware unentgeltlich ersetzt und auch für den Rückversand, Neuversand aufkommt. Schließlich liegt der Fehler nicht bei mir, sondern beim Verkäufer / dessen Lieferanten / Produzenten, bzw. den vielen Transportwegen dazwischen, wenn die Ware nicht ordentlich und funktionsfähig bei mir ankommt.
Die aktuelle Gesetzeslage hierzu kenne ich nicht, aber ich kenne mich gut genug, als dass ich dem Verkäufer die Hölle heiß machen würde, wenn er mit solchen Forderungen ankommen würde. Wo kämen wir denn da hin. Wenn der Verkäufer mir 10 mal defekte Ware andreht, zahle ich 10 mal den Rückversand, oder wie?!
Bei Ware die Mängel aufweist, ist grundsätzlich der Verkäufer in der Pflicht die entsprechenden Kosten zu tragen. Das kann man gern im § 439 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch nachlesen. Sollte sich danach herausstellen, dass kein Mangel vorlag, kann der Verkäufer die entstandenen Kosten beim Kunden geltend machen.
Anders sieht das aus, wenn man verschiedene Größen bestellt oder einfach bei Nichtgefallen Ware zurück sendet. Da ist es Kulanz des Verkäufers, wenn man diese kostenfrei zurück schicken kann. Deswegen gibt es auch schon Versandunternehmen die es belohnen, wenn man keine Rücksendung hat.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Kräuter auf Balkon - was ist sinnvoll und robust? 1173mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Carmili · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Kräuter auf Balkon - was ist sinnvoll und robust?
- Luftwurzeln der Monstera: Tropfenbildung/Gestank 1645mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Diamante · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Luftwurzeln der Monstera: Tropfenbildung/Gestank