Definition und Verbindlichkeit einer Ausfallbürgschaft

vom 27.06.2014, 14:26 Uhr

Eine Ausfallbürgschaft ist mir ja bisher nur aus dem Kreditbereich bekannt, aber dafür scheint es ja noch einige andere Beispiele und Möglichkeiten (Mietbürgschaft) zu geben. Wie zwingend und verbindlich ist denn überhaupt eine Ausfallbürgschaft zu bewerten und was passiert denn im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Bürgen? Welche Arten von Ausfallbürgschaften kennt ihr denn noch? Habt ihr schon mal eine Ausfallbürgschaft erteilt oder in Anspruch genommen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Was passiert, wenn der Bürge Zahlungsunfähig ist, weiß ich auch nicht. Da müsste man mal bei einem Bankberater nachfragen. Aber eine Ausfallbürgschaft ist für einen Bürgen wesentlich risikoärmer, als eine normale Bürgschaft. Denn da kann der Gläubiger recht schnell den Bürgen auffordern zu zahlen.

Bei der Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger nachweisen, dass er sämtliche anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft hat, um sein Geld vom Schuldner zu bekommen. Erst danach kann er sein Geld beim Bürgern einfordern.

Außerdem gibt es noch eine Unterart der Ausfallbürgschaft, nämlich die modifizierte Ausfallbürgschaft. Dort kann man noch einige Bedingungen mehr mit aufnehmen, wann man als Bürge für die Schulden dann aufkommen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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