Vorschriften zum Alkohol selber brennen

vom 14.03.2010, 22:48 Uhr

Ich habe so viel Obst im Garten dass ich nicht mehr weiß wohin damit. Ich habe mir überlegt dass ich daraus auch Schnaps brennen könnte. Das wäre eine super Idee, ich könnte das für den Eigenbedarf machen und wenn es mehr wird dann verschenke ich es. Aber meine Bekannten meinen dass es da Vorschriften gibt die man beachten muss.

Wo kann ich darüber was finden, denn ich möchte da nichts falsch machen. Nicht dass ich dann Ärger mit der Polizei bekomme.

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Ich kenne keine einzige Vorschrift in Deutschland, die es im Bezug zum Alkohol selber brennen gibt, wenn man den Alkohol nur für sich verwenden mag. Ich kenne derweil etliche Menschen, die sich Obstler oder Most eben komplett selbst einlegen und servieren. Sie nehmen dafür kein Geld, sondern wird er auf Feierlichkeiten serviert.

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass es da genaue Verordnungen gibt, weil wer will das denn prüfen? Ordnungsamt? Lebensmittelkontrolleure? Ich wüsste da jetzt niemanden, der sich dafür auch zuständig finden würde und es entsprechend prüft.

Ob man selbst gebrannten derweil in seiner Gaststätte servieren darf ist dann wieder was anderes. Müssen da ähnlich wie Reinheitsgebote beachtet werden? Wie mache ich meine Einnahmen und Ausgaben da genauer in den Steuern kenntlich? Das wären dann wohl eher Fragen, die jemand anderes beantworten muss.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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