Döner Restaurant - Bestimmungen

vom 22.03.2010, 23:18 Uhr

Zusammen mit einem sehr guten Freund würde ich gerne ein Döner Restaurant aufmachen, in dem es neben Döner auch noch andere türkische Gerichte geben soll.

Welche Bestimmungen muss man in Deutschland denn erfüllen, damit man so ein Lokal aufmachen darf und auf was müssen wir alles achten? Es wäre super, wenn wir uns diesen gemeinsamen Traum erfüllen könnten und damit auch noch etwas Erfolg hätten, denn wir sind im Moment beide ohne Arbeit und möchten das nun endlich ändern, aus eigener Kraft und mit unseren Ideen.

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Ich gehe mal schwer davon aus, dass ist nur laienhaft gedacht, dass die Bestimmungen für jedes Restaurant und jeden Imbiss im Grunde genommen dieselben sind. Gesundheitsregelungen müssen für alle eingehalten werden. Sowie auch die Informationen auf den Karten mit Zusatzstoffen & Co müssen stimmen.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass auch solch ein IHK Kurs für 14 Tage oder so über Lebensmittelkunde notwendig ist. Das habe ich aber nur in mehreren Artikeln gelesen, wo es um recht ähnliche Fragen ging. Ich gehe mal davon aus, dass sich dies wohl kaum geändert hat, um Gastronom eines Imbisses & Co zu werden.

Die Unterschiede sind wohl kaum groß. Platz, WC-Räume wenn vor Ort gegessen werden kann, Sauberkeit, Hygienevorschriften, Informationen über die Speisen aufführen, Gewerbe haben usw. Ich gehe mal laienhaft davon aus, dass dies für Imbisse, Restaurants sowie Dönerbuden gleichermaßen gilt.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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