Merkmale und Definition einer "Wie-Beschäftigung"

vom 03.07.2019, 12:12 Uhr

Ich habe vor kurzem das erste Mal von einer "Wie-Beschäftigung" gehört. Ich wollte da auch nicht groß nachfragen, weil die Zeit fehlte. Ich habe mich dann aber gefragt, welche Merkmale eine "Wie-Beschäftigung" hat und wie man das definiert. Welchen Unterschied hat eine "Wie-Beschäftigung" zu einer normalen Beschäftigung? Ich stehe da völlig auf dem Schlauch. Aber ich denke, dass hier bestimmt einige sind, die das idiotensicher erklären können.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Wie-Beschäftigung ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Konkret geht es darum, dass freiwillige und unbezahlte Helfer unter Umständen "wie Beschäftigte" den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen .Das regelt Paragraph 2 des Siebten Sozialgesetzbuches.

Nehmen wir an, du hilfst deiner Nachbarin und fällst dabei. Du brichst dir das Handgelenk. Dann bekommst du vielleicht wie ein Arbeitnehmer Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn fünf Voraussetzungen erfüllt sind. Die Arbeit muss ernsthaft sein und einen wirtschaftlichen Wert haben. Die muss einem fremden Unternehmen dienen, was nicht bedeutet, dass du unbedingt in einem Unternehmen helfen muss. Es muss aber klar erkennbar ein Verhältnis wie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen. Dein Handeln muss dem mutmaßlichen oder erkennbaren Willen des Unternehmers entsprechen. Normalerweise führen abhängig Beschäftigte diese Arbeit aus. Und zu guter Letzt muss das Verhältnis im konkreten Einzelfall arbeitnehmerähnlich sein.

Das bedeutet, dass einfache und typische Nachbarschaftshilfe wie Blumen gießen oder Katze füttern nicht versichert sind. Je enger das Verhältnis ist, desto weniger ist es arbeitnehmerähnlich. Wer gut befreundet oder verwandt ist, hilft sich. Wenn du das Werkzeug mitbringst und etwas erledigst, was die Nachbarin fachlich nicht kann, handelst du eher selbstständig und bist nicht versichert.

Im Klartext: Es besteht theoretisch die Möglichkeit, dass du versichert bist, wenn du einem anderen hilfst, in der Praxis wird meist abgelehnt. Es geht dabei nicht nur um Nachbarschaftshilfe, der Paragraph greift auch, wenn du mal eben in einer Firma mit anpackst. Chancen hat man, wenn die Tätigkeit normalerweise von Arbeitnehmern erledigt wird, keinen selbstständigen Charakter hat, und nicht Freundschaft oder Familienbande sozusagen die Hilfe gebieten. Je selbstloser die Tat und je weniger ein Verhältnis zum anderen besteht, desto besser für den möglichen Versicherungsschutz.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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