Geltungsbereich für Mietpreisbremse individuell?
Habe mal wieder die Zeitung durchgeblättert und dabei ist mir ein Artikel aufgefallen, in dem es heißt, dass die Landesregierung in unserer Stadt plant, den Geltungsbereich für die Mietpreisbremse für bestimmte Stadtteile einzuschränken. Gerade bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sollte die Mietpreisbremse doch eigentlich für alle Stadtteile gelten und nicht nur für bestimmte Stadtteile.
Wisst ihr, warum die Mietpreisbegrenzungsverordnung nicht allgemeinverbindlich angewandt wird? Was könnte denn der Hintergrund für solch eine individuelle Handhabung der Mietpreisbremse sein?
Ich würde es generell auch begrüßen, wenn die Geltungsbereiche auf alle Stadtteile, Gemeinden und Bezirke einwirken. Leider ist dies ja jetzt schon bei der Mieterhöhung sowieso nicht der Fall. So sind zum Beispiel in einigen Bundesländern 15 % und 20 % an möglichen Erhöhungen auf die Jahresmiete möglich, glaube das heißt Kappungsgrenze bei 15%. Wenn man sich dort mal die genauen Zahlen anguckt, sind manchmal nur 30 Städte oder 4 Städte und Gemeinden betroffen usw.
Allein das ärgert mich schon an, weil ich denke, dass man da einen gesamten Riegel vorschieben muss, wenn so viel Mist mit der Mieterhöhung gemacht wird. Auch bei geförderten Sanierungen gibt es sogar nicht mal mehr die 8 %, aber einige wissen das nicht und lassen sich da betuppen. Es wird den Vermietern einfach zu leicht gemacht, auf Umwege die Mieter zu verarschen.
Es sollte pro Bundesland einen generellen und einheitlichen Mietspiegel geben. Wobei man das auch schwierig sagen kann, weil natürlich eine Stadt wie Dortmund und Essen anders ist als Aachen. Klar ist eben auch, dass Oranienburg nicht mit Kleinmachnow zu vergleichen ist. Ich glaube, dass sowas auch zu einem Problem der Mietpreisbremse führen kann, aber wer da wirklich was ändern will, der kann das auch.
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