Regelungen zu Anwesenheitspflicht an Unis während Studium
Die Tochter einer Bekannten meiner Eltern fängt dieses Jahr an zu studieren. Für die Eltern dieses Mädels ist das Neuland, weil beide Elternteile nicht studiert haben. Beide Eltern meinen, dass Studenten einen "duften Lenz" schieben, weil sie lange schlafen können und nur ab und an mal in die Uni müssen. Meine Eltern meinten dann zu ihnen, dass es früher wohl auch mal so war, dass Studenten nicht unbedingt immer in der Uni anwesend sein mussten. Aber heutzutage wäre das wohl anders.
Bisher habe ich mir da noch keine Gedanken drüber gemacht. Aber wie ist das denn heutzutage geregelt mit der Anwesenheitspflicht an Unis während des Studiums? Wie wird nachgewiesen, ob man wirklich dort gewesen ist? Ist das quasi wie in der Schule? Kann man das denn bei so vielen Studenten im Hörsaal überhaupt überblicken, ob jeder anwesend war/ist?
In meinem Studium war das ganz unterschiedlich geregelt. Es gab Vorlesungen, da ging man einfach nur hin. Es gab keine Anwesenheitskontrolle, allerdings am Ende eine Klausur. Da haben wir durchaus manchmal zusammengearbeitet, das heißt einer ging hin und die anderen übernahmen die Notizen.
Dann gab es sogenannte Seminare, da gab es Anwesenheitslisten und man durfte nur höchstens zwei mal fehlen im Semester. Um einen Schein zu bekommen genügte manchmal die Anwesenheit, manchmal musste man Referate halten, Hausarbeiten schreiben oder Klausuren bestehen. Aber auch hier hat man im Notfall einfach Freunde für sich unterschreiben lassen und musste keinen Ärger befürchten.
Ich habe das Studium schon als locker empfunden. Aber man darf auch nicht vergessen, dass eben auch Leistungen erbracht werden müssen. Spätestens bei den Prüfungen muss man zeigen, was man gelernt hat.
An der Uni muss man sich nicht immer krank melden. Nur bei den Pflichtveranstaltungen muss ein Formular ausgefüllt werden. Bei diesen Veranstaltungen wird auch eine Anwesenheitsliste geführt, sodass ganz genau gesehen werden kann, wer an dem Pflichtprogramm teilgenommen hat und wer nicht. Einige Unis verlangen ein Artest von dem Arzt und zusätzlich eine Erklärung auf dem Formblatt.
Vorlesungen müssen dagegen nicht gemeldet werden, wenn man diesen nicht beiwohnen kann. Es gibt Übungsgruppenleier an der jeweiligen Uni, die genau sagen können, wann man sich krank melden muss und wann nicht. Das ist nämlich von Uni zu Uni unterschiedlich.
An meiner Universität ist das recht unterschiedlich. Es kommt einfach auf die jeweilige Veranstaltung an. Es gibt ja nicht nur die Vorlesungen, in denen man ausschließlich den Vortrag des Professors hört, sondern auch Seminare, in denen man bestimmte Themen noch einmal vertiefen und besprechen kann. Dort können auch Fragen gestellt und mit den jeweiligen Tutoren besprochen werden. Außerdem gibt es noch Praktika, in denen manche Dinge praktisch gemacht werden müssen, zum Beispiel im Labor.
Bei uns ist es in den meisten Vorlesungen so, dass keine Anwesenheitspflicht herrscht. Es gab dort nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Vorlesungen gezielt auf ein Praktikumsthema vorbereitet haben und die Universität sicherstellen wollte, dass man auch weiß, worum es im Praktikum geht. Auch wenn 300 Leute im Saal saßen, musste jeder die Anwesenheitsliste unterschreiben. Theoretisch wäre es dabei aber möglich gewesen, dass ein anderer für einen mit unterschreibt. In einer anderen Vorlesung mit Anwesenheitspflicht war es so, dass jede Woche zufällig ein paar Leute aus der Teilnehmerliste herausgesucht wurden. Die mussten dann nach vorne kommen und dort ihren Studentenausweis vorzeigen. Durch diese Stichproben sind dann aber alle persönlich erschienen, weil man eben nie wusste, ob und wann man selbst herausgepickt wird. In den Seminaren und Praktika werden ausnahmslos alle Studenten kontrolliert. Man muss dort immer seinen Studentenausweis vorzeigen. Bei den bisherigen Praktika im Labor standen die Praktikumsbetreuer an der Tür und haben dort einen Blick auf die Studentenausweise geworfen und den Namen auf ihrer Liste dann abgehakt.
Bei uns ist es übrigens nicht immer so, dass man lange schlafen kann. Fast immer fangen die Veranstaltungen um viertel nach acht Uhr morgens an und oft beginnt der Tag dann direkt mit einer Pflichtveranstaltung. Da kann man es sich also nicht erlauben zu fehlen, sonst muss man den Kurs wiederholen. Man darf in maximal zehn Prozent der Zeit fehlen - bei einer Veranstaltung, die zehn Termine umfasst, also genau einmal. Wenn man dann noch einmal fehlt, geht das in Ausnahmefällen mit Attest. Normalerweise muss man aber die Veranstaltung wiederholen. In manchen Fächern muss man bei uns bei jedem Fehltermin ein Attest vorweisen. Hat man dieses und liegt damit unterhalb der Zehn-Prozent-Regelung, darf man eine gesonderte Hausarbeit anfertigen, um die Themen des Praktikumstages aufzuarbeiten. Auch bei vielen Seminaren ist es so, dass man praktisch alle Tage und damit auch alle prüfungsrelevanten Themen abgearbeitet haben muss, zur Not auch in Form einer Hausarbeit.
Ich weiß nicht, ob es überall so ist wie bei uns. Aber gerade in der Medizin und in den Naturwissenschaften ist es oft so, dass vieles morgens schon anfängt und dass da auch stärker kontrolliert wird, ob jemand auch anwesend ist. Übrigens wird man, wenn man zu oft fehlt oder auch zum Teil bei einem einmaligen Fehltag kein Attest vorlegen kann, auch nicht zur Prüfung zugelassen, da die erfolgreiche Teilnahme die Voraussetzung dafür bildet. Bei uns ist das schon ein bisschen verschult, während eine Bekannte, die geisteswissenschaftliche Fächer studiert, nicht über solche Dinge berichtet. Aber auch dort gibt es natürlich Kontrollen, notfalls auch durch noch härtere Klausuren. Man kann sich an der Uni sicher auch ausruhen, allerdings wird man dann keinen Schritt vorwärts kommen.
Bei einem Studium gab es bei den Vorlesungen überhaupt keine Anwesenheitspflicht bzw. Kontrollen, wer die Vorlesungen besucht hatte. Nur bei den verschiedenen Praktikas mussten wir anwesend sein, weil hier in Arbeitsgruppen etwas erarbeitet werden musste. Und hier konnte man es sich einfach nicht leisten, nicht daran teilzunehmen. So ein Praktika hatte ein Gewicht wie eine bestandene Klausur und ohne diese abgeschlossenen Praktikas wäre man gar nicht zur Prüfung zugelassen.
Das handhabt wohl jede Universität anders, wobei es angeblich, so wurde es mir mitgeteilt, eigentlich keine Überprüfung der Anwesenheit mehr geben darf. Ich weiß allerdings nicht auf welchem Gesetz das beruhen soll.
Generelle Praxis ist es aber, dass in Vorlesungen die Anwesenheit nicht kontrolliert wird, auch aus dem Grund, weil jeder selbst Schuld ist, wenn er nicht hingeht. In Seminaren sieht das allerdings wiederum ganz anders aus, da gehört die Anwesenheit meist als "aktive Teilnahme" zu den Leistungsanforderungen, denn wer nicht anwesend war, war auch nicht aktiv.
Bei Praktikas ist es halt meist so geregelt, dass man eine gewisse Anzahl an Stunden anwesend sein muss oder bei Fachpraktika eine gewisse Anzahl an Experimenten machen muss. Da geht es eben auch nicht ohne Anwesenheit.
Ich persönlich kann von meinem Studium jedenfalls sagen, dass man da keinen faulen Lenz machen kann, wenn man kein absoluter Überflieger ist. Ich musste da wirklich Zeit investieren. Auch durch das System mit den Leistungspunkten, wird eine gewisse Arbeitszeit aufgerechnet. Bei uns heißt es, dass 1 Leistungspunkt (LP) für 30 Stunden stehen. Sprich, wenn eine Vorlesung 10 LP ausmacht, dann muss ich im Regelfall im Semester 300 Stunden dafür arbeiten.
Als ich mit dem Studium begonnen habe, gab es noch die Anwesenheitspflicht in Seminaren, teilweise auch in Vorlesungen, wobei diese irgendwann dann abgeschafft worden ist. Inzwischen gibt es meine ich keine Anwesenheitspflicht mehr - auch wenn zwischendurch über eine Einführung diskutiert worden ist - aber für manche Veranstaltungen ist die Anwesenheit dennoch Pflicht. Dazu zählen beispielsweise Exkursionen oder irgendwelche Laborpraktika oder dergleichen.
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