Achtung beim Grillen in öffentlichen Parks

vom 09.06.2008, 14:51 Uhr

Gerade jetzt in der Sommersaison wird gerne gegrillt. Da dies auf dem Balkon meistens verboten ist und auch nicht viel Spass macht, grillen viele gerne in öffentlichen Parks, auf Wiesen oder an Wegrändern. Dies ist aber grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es nur, wenn es ein ausgewiesener Grillplatz ist, der eventuell auch durch ein Schild erlaubt ist oder man eine Erlaubnis dafür hat.

Ein Verbot muss nicht extra dafür ausgeschildert sein. Natürlich wird das Grillen auf öffelichen Rasenflächen auch oft von den Ordnungsbehörden geduldet, dafür sollte man aber auch einiges beachten. Nie direkt auf dem Rasen ein Feuer entzünden oder dort die Holzkohle entzünden. Dafür immer einen Grill nehmen, damit dem Rasen nichts passiert. Das ist mit das wichtigste überhaupt. Dann sollte man natürlich nicht in der Nähe oder direkt im Waldgebiet grillen, dies schon wegen der Brandgefahr. Wenn man dann auch vielleicht noch einen Eimer Wasser zum ablöschen bei dem Grill stehen hat, wird man sicher auch etwas Verständnis von den Ordnungskräften bekommen.

Außerdem sollte man peinlich genau darauf achten, das man keine Abfall herumliegen lässt. Eine Abfalltüte macht einiges her und zeigt auch, das man den Platz wohl wieder ordentlich verlässt.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Da es ja wieder aktuell ist noch ein Hinweis: Bitte verwendet auf keinen Fall diese Einweg-Grills, die eigentlich eine Alufolienschale mit Holzkohle gefüllt sind. Diese verursachen jährlich enorme Kosten, da der Rasen durch die Hitze einige Tage später fault. Ihr glaubt gar nicht, wie enorm viele Löcher durch solche Grills entstehen.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


urilemmi hat geschrieben:Ein Verbot muss nicht extra dafür ausgeschildert sein.

Das hängt eher von der Region und der Mentalität ab, wie ich finde. Hier bei uns in der Großstadt ist es so, dass alles erlaubt ist, es sei denn, es steht ausdrücklich ein Verbotsschild. Da habe ich schon in Gegenden gelebt, wo das definitiv anders geregelt war.

Ich habe zum Beispiel davor in einer Stadt gelebt, wo etwas nur erlaubt war, wenn dort ein Schild stand, dass es eben erlaubt war. Das kann man beispielsweise auf das Parken beziehen, aber auch auf das Grillen. Wenn nicht ausdrücklich stand, dass das erlaubt ist, war das verboten und es hat keiner gemacht.

Hier ist das aber so, dass etwas nur dann verboten ist, wenn ausdrücklich ein Verbotsschild ist. Sonst nimmt das hier keiner ernst und jeder macht was er will. Es wird sogar zweite Reihe geparkt, wenn kein ausdrückliches Verbotsschild vorhanden ist. Die Leute hier ticken anders. Verbotsschilder in Bezug auf das Grillen gibt es hier auch nicht, daher wird das gerne praktiziert.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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