Wann Beförderungserlaubnis für Kind ausstellen nötig?
Ich habe gerade ein Gespräch mit einer Bekannten gehabt, die gesehen hat, dass ich im Auto einen Kindersitz habe. Sie meinte, dass es ja wohl gar nicht so einfach ist ein Kind mit dem Auto zu befördern, wenn es nicht das eigene Kind ist oder man nicht sorgeberechtigt ist. Man braucht immer eine schriftliche Beförderungserlaubnis der Eltern.
Ich habe meinen Enkel schon oft mit dem Auto befördert. Daran habe ich noch nie gedacht. Stimmt es denn, dass man sowas schriftlich braucht? Ich habe den Kleinen 2 Tage in der Woche und da fährt man auch manchmal mit dem Auto.
Die Bekannte meinte, dass man auch, wenn im Kindergarten Bescheid gesagt wird, dass man ein Kind beispielsweise abholen darf, darf es aber nur zu Fuß abholen und nicht mit dem Auto, wenn man so eine Erlaubnis nicht vorzeigen kann. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Man ist doch versichert, wenn wirklich was passieren sollte. Aber meine Bekannte meinte, dass man bei einer Verkehrskontrolle nachweisen muss, dass man berechtigt ist mit dem Kind durch die Gegend zu fahren. Was ist dran an der Sache?
Ich persönlich muss sagen, dass ich mir so was nicht vorstellen kann. Es wäre ja gar nicht möglich das zu kontrollieren, da nun nicht jeder, der das Kind mal mitnimmt, gleich so einen Zettel dabei hat beziehungsweise weil man als Elternteil nun mal auch nicht immer daran denkt, dass man so einen Zettel ausstellen soll beziehungsweise ausstellen muss und dabei haben muss, wenn jemand spontan das eigene Kind mitnimmt. Ich glaube, dass man da gar nicht immer dran denken kann und je nachdem, wie die Verhältnisse innerhalb der Familie so sind, muss man dann ja eine ordentliche Ladung an Zetteln verteilen.
Aus dem Kindergarten kenne ich es, dass die Personen, die die Kinder abholen, von den Eltern hinterlegt sein müssen beziehungsweise dass die Kinder eben keinen fremden Leuten mitgegeben werden, die behaupten sie wären die Tante XYZ. Das hat ja schon was mit Sicherheit zu tun. Aber dass die Leute die Kinder dann nur zu Fuß abholen dürfen beziehungsweise nur mit dem Auto, wenn sie so einen Zettel haben, ist mir neu - vor allem könnten die Leute ja zu Fuß kommen und das Auto einfach ein paar Straßen weiter parken. Das könnte ja keiner kontrollieren. Dementsprechend halte ich das nicht für sinnvoll.
Ich kenne das überhaupt nicht aus meinem privaten Umfeld oder auch vom Kindergarten wegen dem Abholen. Wir haben nur so eine Erlaubnis unterschreiben müssen, dass unser Sohn mit einem entsprechenden Kindersitz im Auto oder mit einem Bus vom Kindergartenpersonal transportiert werden kann. Ansonsten mussten wir nur angeben, wer das Kind eben auch abholen darf und wer anzurufen ist, wenn wir nicht erreichbar sind oder uns eben etwas passiert ist.
Im privaten Bereich habe ich das aber noch nicht gehört und ich kann mir das auch nicht vorstellen. Gehört habe ich das bisher ehrlich gesagt auch noch nicht und ich würde mir dazu an deiner Stelle auch keine Gedanken machen. Immerhin würde es im Notfall nur ein Zettel sein und diesen kann man ja noch ausstellen, wenn man ihn wirklich brauchen sollte.
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