Regelkindergarten will kleinwüchsiges Kind nicht aufnehmen

vom 16.01.2014, 15:02 Uhr

Mutter A hat ein Kind B, welches kleinwüchsig ist. Die Kleine ist jetzt etwas über 2 Jahre. Sie ist ein sehr intelligentes Kind und ist auch schon trocken. Sie braucht keine Windel mehr und somit dachte die Mutter, würde nichts mehr im Weg stehen, dass die Kleine in den Kindergarten kommt.

Die Kleine ist zwar kleiner als andere Kinder, aber wie gesagt, sonst nicht beeinträchtigt. Die Mutter hat auch ehrlich die Diagnose des Arztes im Kindergarten erzählt und die Mutter bekam eine Absage für ihr Kind, weil es kein Kindergarten ist, der "Behinderte" aufnehmen kann. Angeblich fehlt dafür das Personal.

Die Mutter ist total verzweifelt. Denn sie würde ihr Kind nicht als behindert sehen. Sie kommt auf die Toiletten, kommt an die kleinen Waschbecken und braucht bei den kleinen Stühlen auch keine Hilfe. Kann die Mutter was dagegen unternehmen? Sie will ihre Tochter in keinen Kindergarten geben, wo ausschließlich behinderte Kinder sind und ein integrativer Kindergarten ist erst in der Nachbarstadt vorhanden.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Vorab eines: Ich bin kein Jurist und gebe nur meine persönliche Sicht der Dinge hier wieder. Ich frage mich aber, ob hier nicht eine Diskriminierung vorliegt, gegen die man angehen kann. Ich würde mich hier bei einem Anwalt erkundigen, ob man das Kind nicht mittels juristischer Mittel in einen regulären Kindergarten einklagen kann. Warum sollte die Familie Umstände in Kauf nehmen müssen, nur dafür weil ein Kind besonders klein ist und ansonsten eigentlich kein speziell geschultes Personal benötigt? Meines Wissens dürfen Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft gesunde Kinder normalerweise nur ablehnen, wenn sie keinen freien Platz mehr haben.

Alternativ könnte man auch zum Träger des Kindergartens gehen und dort mal klare Worte reden. Bei einer öffentlichen Kindertagesstätte wäre das zum Beispiel die Stadtverwaltung. Dort ist man sicherlich interessiert daran, dass Gleichbehandlung praktiziert wird und möchte nicht, dass so eine Ungleichbehandlung beispielsweise an die Presse gerät. Das wären ziemlich peinliche Schlagzeilen. Das wäre vielleicht sinnvoll als erster Schritt vor dem Anwalt und wenn das nichts hilft, kann man den juristischen Weg weiter verfolgen. Dann zerbricht man nicht gleich im Vorfeld mehr Porzellan als nötig.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ich habe das vorhin gegoogelt und in einer Stelle heißt es tatsächlich, dass Kleinwuchs gesetzlich als eine Form von Behinderung gelten soll, allerdings nur wenn man unter 1,40m groß ist. Einige dazu passende Paragraphen habe ich allerdings nicht finden können, was ich schade finde. Ich nehme an, dass diese Körpergröße nur für ausgewachsene Kleinwüchsige gilt. Hätte mich auch interessiert, wie das bei Kleinkindern ist. Schließlich ist man in diesem Alter weit unter 1,40m und dann Kinder direkt als behindert zu bezeichnen finde ich schon krass.

Außerdem steht doch im Grundgesetz, dass man nicht wegen einer Behinderung diskriminiert werden darf. Allerdings, wenn der Kindergarten das auf mangelndes Fachpersonal schiebt, bezweifle ich, ob ein Anwalt da so viel ausrichten könnte. Er müsste dann schon beweisen, dass der Kindergarten das Kind einfach nicht aufnehmen wollte und irgendwelche Gründe vorgeschoben hat.

Außerdem haben Eltern mit Kleinkindern doch seit letztem Jahr einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Da müsste doch theoretisch was machbar sein.

Ich halte es für eine gute Idee, erstmal beim Träger nachzuhaken und eventuell die Presse und weitere mögliche rechtliche Schritte beiläufig zu erwähnen, vielleicht ist man mit dieser Methode doch erfolgreich.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



An ihrer Stelle würde ich mal schauen, wer hinter dem Kindergarten steckt. Ist es ein städtischer oder ein kirchlicher Kindergarten oder so und mich dann an das Amt oder den Träger dahinter wenden und ordentlich beschweren. Integrative oder andere Kindergärten sind ja doch mehr für Kinder gedacht, die eben eine so starke körperliche, oder geistige Behinderung haben, dass sie eine Heilpädagogin als Unterstützung benötigen.

Weiterhin kann man vielleicht vom Arzt bescheinigen lassen, dass das Kind keine Behinderung hat, die eine extra Betreuung notwendig macht. Kleinwüchsige Kinder gehen ja auch nicht in eine integrative, sondern in eine ganz normale Schule. Wo liegen also die Argumente des Kindergartens, dass dieses Kind scheinbar eine extra Betreuung bräuchte. Das Kind ist ja fit im Kopf und kommt gut klar, aber würde ich hier auch eine Diskriminierung vorwerfen und mich da mal gut beschweren, dass die Erzieher ganz eindeutig keine Ahnung haben und das Kind gleich ungesehen ablehnen.

Ich denke schon, dass man in dem Fall dagegen vorgehen kann, dass das Kind am Ende genommen werden muss. Die Frage ist nur ob man dem Kind damit einen Gefallen tut. Ich würde mein Kindergarten dann vermutlich von mir aus schon in einen anderen Kindergarten geben wollen. Bei diesem hier wäre ich mir nun nicht sicher, ob mein Kind dort dann eben ja behindert gesehen und behandelt werden würde. Das könnte dem Kind ja nur schaden und wäre sicher nicht angenehm. Es wäre interessant wie der integrative Kindergarten reagieren würde, ob diese dann wiederum meinen, dass das Kind doch gar keinen Sonderbedarf mit sich bringt.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das ist natürlich eine sehr sehr schwierige Situation. Ich meine, man hat zwar einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz, aber das heißt nicht, dass jedes Kind theoretisch aufgenommen werden muss. Es kann tatsächlich sein, dass der Kindergarten damit argumentiert, dass das kleinwüchsige Kind besondere Pflege benötigt, die nicht gewährleisten kann. Ich denke, dass in diesem Fall eine Beratung beim Fachanwalt sinnvoll wäre.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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