Schadenersatz für Brandlöcher von Versicherung?
Gestern hat mir jemand bei einer Gartenparty aus Versehen mit der Zigarette ein Loch in die Bluse gebrannt. Das hat mich natürlich sehr verärgert und ich habe zu ihm gesagt, er solle sich etwas einfallen lassen. Daraufhin meinte er, er werde mal versuchen, den Schaden über seine private Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Meint ihr das könnte klappen? Kommt denn die Privathaftpflicht für Brandlöcher in Kleidung oder auch Brandflecken in Mobiliar auf? Hattet ihr schon mal solche Fälle und wie hat sich denn die Regulierung dargestellt?
Ja, im Grunde zahlt das die Haftpflichtversicherung des Schuldigen. Ich persönlich würde so einen unnötigen Ärger wegen einem Kleidungsstück aber nicht fabrizieren. Das war sicherlich keine Absicht mit der Zigarette und es ist nur ein Stück Stoff, wenn man es sich mal ganz bewusst macht, worüber man sich da eigentlich aufregt.
Es sollte noch gesagt werden, dass Versicherungen jedoch grundsätzlich immer nur den aktuellen Wert des Kleidungsstücks ersetzt, demnach musst Du im Falle, dass die Bluse nicht neu ist, mit Abzügen nach Alter und Abnutzung rechnen.
Die Haftpflicht zahlt in der Regel, dass was ich bei einem Dritten kaputt mache. Die Versicherung müsste eigentlich zahlen. Wenn du die Quittung der Bluse hast, dann geht das in der Regel sehr einfach und wenn du dann noch ein Foto dazu legst von der kaputten Bluse ist es noch einfacher. Wenn du keine Quittung mehr hast, dann reicht bei manchen Versicherungen auch, wenn man die Bluse einschickt und du den Preis nennst, den du bezahlt hast. Du musst aber bedenken, dass, wenn die Versicherung zahlt und sie die Bluse haben wollen, du diese auch abgeben musst. Denn nach einer Zahlung ist die Bluse Eigentum der Versicherung.
Dann kommt es auch noch drauf an, wie alt die Bluse ist. Ist es eine 5 Jahre alte Bluse, die beispielsweise 50 Euro gekostet hat, kann es sein, dass du vielleicht noch 10 Euro bekommst. Denn eine private Haftpflichtversicherung ist eine Zeitwertversicherung. Du hast dann keinen Anspruch auf eine neue Bluse. Auch nicht von dem Verursacher. Wenn die Versicherung auch nur einen geringen Teil zahlt, ist der Verursacher raus aus der Sache.
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