Konsequenzen, wenn Kind nicht zur Erstkommunion geht?
Ich selber bin aus der Kirche ausgetreten. Mein Sohn ist allerdings getauft. Es hat zwar noch Zeit, aber in knapp zwei Jahren ist er in der zweiten Klasse Volksschule / Grundschule und somit steht da dann die Erstkommunion an.
Wie gesagt, es hat noch Zeit. Allerdings ist der Pfarrer in unserer Gemeinde einfach nur purer Horror. Jedenfalls geht das ganze schon so weit, dass ich ernsthaft überlege, meinen Sohn überhaupt zur Erstkommunion zu schicken. Natürlich wird da aber auch mein Sohn mit entscheiden können. Wenn er es dann unbedingt möchte, werde ich nicht quer liegen, aber dennoch würde es mich interessieren, welche Konsequenzen es hat, wenn man zwar getauft ist, aber eben nicht zur Erstkommunion geht.
Ist das Kind dann automatisch aus dem Glauben ausgetreten? Ist das Kind offiziell dann ohne Bekenntnis? Kann ein Kind dann trotzdem noch den Religionsunterricht weiterhin besuchen? Kann man die Erstkommunion später einmal im Erwachsenenalter nachholen? Oder gemeinsam mit der Firmung?
Wie gesagt, das sind derzeit einfach einmal allgemeine Überlegungen die ich mir stelle. Ich werde meinem Sohn nicht quer liegen, wenn er dann unbedingt zur Erstkommunion gehen möchte. Aber mich würde eben interessieren, welche Konsequenzen es hat, wenn er dann nicht gehen sollte.
Ich bin nun wahrlich kein Experte, was Religionen und Kirche betrifft, aber soweit ich weiß, ist es doch so, dass auch bei den Katholiken die Taufe die Eingliederung in die Religionsgemeinschaft bedeutet. Das heißt, dass man auch ohne (Erst-)Kommunion Mitglied der Religions- und Kirchengemeinde ist und bleibt.
Mir hat man sogar mal erklärt, dass ich Dank der Taufe aus religiöser Sicht weiterhin Christ sei, auch wenn ich den Glauben nicht lebe und die Kirche verlassen habe. Vor Gott und für die rein religiöse -nicht kirchliche- Gemeinde sei ich weiterhin Mitglied des Glaubens, weil man eine Taufe nicht rückgängig machen könne. Ob das wohl so stimmt?
Die Kommunion ist meines Wissens auch gar keine Voraussetzung zur Firmung. Des Weiteren ist die Kommunion nicht zwangsweise an ein Alter gebunden, so dass sie auch im fortgeschrittenen Alter noch nachgeholt werden kann - jedenfalls weiß ich von einer Freundin, die Anfang 20 mit dem ganzen Zeug zu tun hatte, obwohl sie schon als Baby getauft war.
Ich weiß nicht, wie es bei euch in Österreich ist, aber bei uns hat die tatsächliche Religionszugehörigkeit und der Fortschritt innerhalb der religiösen Gemeinde mit dem schulischen Religionsunterricht gar nichts zu tun. Ich habe selber bis zum Abitur den Religionsunterricht besucht, obwohl ich schon Jahre zuvor offiziell aus der Kirche ausgetreten war.
Mit dem Religionsunterricht in der Schule dürfte das eigentlich keine Probleme geben. Ich weiß nicht, ob das bei euch strenger gehandhabt wird, aber hier es so, dass auch ungetaufte Kinder am Religionsunterricht teilnehmen können, sowohl am katholischen als auch am evangelischen. Die tatsächliche Zugehörigkeit zur jeweiligen Konfession ist als keine Voraussetzung.
Man tritt auch nicht automatisch aus der Kirche aus, wenn man die weiteren Sakramente (so heißt das doch? ) nicht empfängt. An der Firmung nehmen ja auch längst nicht alle teil, da man da schon in einem Alter ist, indem man das alleine entscheiden kann und viele haben dann eben keine Lust. Aber Kirchenmitglied bleibt man, da wird es bei der Erstkommunion kaum anders gehandhabt werden. Die Kirche will ja auch irgendwann mal ihre Steuern und schmeißt sicher niemanden einfach raus.
Nachholen kann man das alles meines Wissens jederzeit, es kommt ja auch manchmal vor, dass sich jemand als Erwachsener noch entscheidet, der katholischen Kirche beizutreten. Der wird dann ja auch getauft und kann wahrscheinlich auch noch zur Kommunion und Firmung.
Wenn jemand getauft wird erhält er automatische eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und muss dann später selber aktiv werden wenn er die Kirche verlassen möchte, was du ja sicher weiß, da du selber ausgetreten bist.
Es ist tatsächlich gar nicht so einfach von diesem Verein komplett als Mitglied gestrichen zu werden, ein einfacher Kirchenaustritt reicht da nämlich nicht aus. Ich kenne Atheisten, die getauft wurden, und die alles gemacht haben um laut Kirchenrecht exkommuniziert zu werden, und die bis heute keine Antwort auf ihre Anfrage bekommen haben. Die Mitgliederzahlen und die damit verbundene Macht sind wohl wichtiger.
Danke schon einmal für die Antworten. Verstehe ich das also richtig: Wenn er getauft wurde, aber nicht bei Erstkommunion und in Folge dessen eben auch nicht zur Firmung gehen sollte, dann kann er weiterhin angeben, dass seine Religion "römisch katholisch" ist. Ist das richtig?
Wie sieht es aus, falls er einmal kirchlich heiraten will? Ist ja auch nicht so das riesen Problem, oder? Da kann man ja im Zweifelsfall während der Trauung die Erstkommunion und die Firmung nachholen, oder? Weil er durch die Taufe ja doch als Mitglied zählt, oder?
Und bezüglich Kirchensteuer nehme ich einmal an, dass sie da die "Mitgliedschaft" am lockersten sehen werden. Sprich: Wenn jemand getauft, aber sonst nichts ist, dann wird man trotzdem brav Kirchensteuer zahlen dürfen, so man nicht selbst aktiv im Erwachsenenalter austritt, oder?
Im Falle einer Heirat wird es dann vermutlich bei einigen Pfarrern "Probleme" geben, aber wie oben erwähnt müsste das ja leicht gelöst sein, oder?
Und weil es mich eben in der Theorie interessieren würde: Wie würde es im Falle einer Beerdigung aussehen, wenn jemand nur getauft, aber sonst nichts ist?
tournesol hat geschrieben:Danke schon einmal für die Antworten. Verstehe ich das also richtig: Wenn er getauft wurde, aber nicht bei Erstkommunion und in Folge dessen eben auch nicht zur Firmung gehen sollte, dann kann er weiterhin angeben, dass seine Religion "römisch katholisch" ist. Ist das richtig?
Ja, durch die Taufe ist er in die römisch-katholische Religionsgemeinschaft aufgenommen worden und dementsprechend auch ein Mitglied dieser, unabhängig von den Glaubensbekenntnissen wie Kommunion oder Firmung. Das ist eine rein kirchliche Angelegenheit, die für die öffentliche Konfession keine Bedeutung hat.
Wie sieht es aus, falls er einmal kirchlich heiraten will? Ist ja auch nicht so das riesen Problem, oder? Da kann man ja im Zweifelsfall während der Trauung die Erstkommunion und die Firmung nachholen, oder? Weil er durch die Taufe ja doch als Mitglied zählt, oder?
Ja genau. Er kann auch ohne Kommunion und Firmung kirchlich heiraten, wobei das sicherlich vom jeweiligen Pfarrer abhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass weniger fortschrittliche Pfarrer auf bestimmte Dinge bestehen. In dem Fall kann er Kommunion und Firmung aber jederzeit nachholen.
Und bezüglich Kirchensteuer nehme ich einmal an, dass sie da die "Mitgliedschaft" am lockersten sehen werden. Sprich: Wenn jemand getauft, aber sonst nichts ist, dann wird man trotzdem brav Kirchensteuer zahlen dürfen, so man nicht selbst aktiv im Erwachsenenalter austritt, oder?
Genau. Jedenfalls wenn Österreich da mit Deutschland übereinstimmt, wovon ich mal ausgehe. In der Regel ist es so, dass man mit der Taufe in die Gemeinde eintritt und kirchensteuerpflichtig ist. Das ändert sich ausschließlich dann, wenn man aktiv zum Amtsgericht geht und dort offiziell aus der Kirche austritt.
Diese Kirchensteuerpflicht hängt nicht damit zusammen, ob man die Religion lebt oder ob man bestimmte Dinge in der Kirche tut, sondern einzig und allein mit der Mitgliedschaft auf dem Papier, die durch die Taufe entsteht.
Und weil es mich eben in der Theorie interessieren würde: Wie würde es im Falle einer Beerdigung aussehen, wenn jemand nur getauft, aber sonst nichts ist?
Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber angesichts der Tatsache, dass alles in der Kirche ausschließlich auf der Taufe basiert, wäre es nur logisch, wenn auch eine katholische Beerdigung lediglich die reine Kirchenmitgliedschaft (also nur die Taufe) voraussetzt.
Aus dieser Region kenne ich das so, dass man nur mit einer Taufe nicht kirchlich heiraten darf. Das lehnen die allermeisten Geistlichen ab. Daher muss man hier dann die Kommunion bzw. Konfirmation nachholen, wenn man Wert auf eine kirchliche Trauung legt. Was den Religionsunterricht angeht: hierzulande dürfen auch konfessionslose Kinder am Religonsunterricht teilnehmen und auch Schulen in kirchlicher Trägerschaft besuchen. Bei uns macht das keinen Unterschied.
Eine Kommunion sollte man nicht abhängig von einem Pfarrer machen. Vielmehr sollte man sich fragen, ob man diesen Weg mit Gott gehen möchte. Bzw. ob man möchte, dass das eigene Kind den Glauben kennenlernt. Ich finde es aber allgemein schwierig, wenn seitens der Eltern diesbezüglich keine Vorbildfunktion da ist.
Wenn man nicht hinter der Kirche steht, so stellt sich auch die Frage, warum man eine katholische Ehe eingehen möchte. Dazu sollte man gefirmt sein und demnach auch Teil der Kirche sein und die Kommunion empfangen dürfen.
Der Glaube hat nichts mit Erstkommunion zu tun. Ich kenne viele Christen, da ich selber einer bin und eine feste Gemeinde habe. Den Begriff Erstkommunion kennt da gar niemand so richtig. Jedenfalls gibt es das in unserer Gemeinde nicht. Ein Kind kann sich ja gar nicht zum Glauben bekennen. Dazu fehlt die geistige Reife. Wie das mit dem Religionsunterrricht in der Schule aussieht, weiß ich allerdings nicht. Das ist bestimmt auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich würde an deiner Stelle einfach diese Erstkommunion mitmachen, da ja auch seine Freunde da mitmachen werden und man es nicht nur einfach wegen einem Pfarrer nicht machen sollte. Ich bin mir sicher, dass er da bewusst oder unterbewusst auch von dir gesteuert wird das dann nicht zu machen und das ist nicht fair. Er ist getauft also Mitglied des Glaubens und dennoch ist eine Erstkommunion schon schön. Heiraten kann dann später ohne diese problematisch werden in einer Kirche und es gehört ja auch zum Glauben dazu.
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